Die Bundesregierung unterstützt die geplante europäische Gesellschaftsform „EU Inc.“, zieht bei Mitbestimmung und Insolvenzrecht aber klare Grenzen. Das geht aus einer am 09.09.2026 veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor.
Chancen für Start-ups und Scale-ups
Die sogenannte EU Inc. ist Teil des geplanten „28. Regimes“, das Unternehmen einen einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Rahmen zusätzlich zu den 27 nationalen Rechtsordnungen bieten soll. Die Bundesregierung begrüßt das Ziel, rechtliche und administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten im Binnenmarkt abzubauen. Davon könnten insbesondere Start-ups und Scale-ups profitieren.
Gleichzeitig fordert Berlin Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Gründungen, Geldwäsche und Gefahren für Gläubiger. Diese Vorgaben sollen jedoch eine schnelle und vollständig digitale Unternehmensgründung nicht unnötig erschweren.
Mitbestimmung soll geschützt bleiben
Eine zentrale rote Linie betrifft die Arbeitnehmermitbestimmung. Die EU Inc. dürfe nicht dazu genutzt werden, nationale Mitbestimmungsrechte zu unterlaufen, stellt die Bundesregierung klar. Damit zeichnet sich ein mögliches Konfliktfeld zwischen europaweit einheitlichen Gründungsregeln und den unterschiedlichen nationalen Beteiligungsrechten ab.
Auch beim Insolvenzrecht lehnt Deutschland eine Vereinheitlichung über die geplante EU-Inc.-Verordnung ab. Im Insolvenzfall soll weiterhin das jeweilige nationale Recht gelten.
Verhandlungen laufen
Viele Details sind noch offen. Seit dem 07.09.2026 liegt im Rat ein zweiter Kompromisstext vor und wird beraten. Wie weit die EU-Regeln am Ende reichen werden, ist damit weiterhin Gegenstand der Verhandlungen.

