• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

11.09.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

Die EU Inc. könnte grenzüberschreitende Unternehmensgründungen in Europa deutlich vereinfachen. Aus deutscher Sicht darf die neue Flexibilität jedoch nicht dazu führen, bewährte Schutzmechanismen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht zu umgehen.

Beitrag mit Bild

© bluedesign / fotolia.com

Die Bundesregierung unterstützt die geplante europäische Gesellschaftsform „EU Inc.“, zieht bei Mitbestimmung und Insolvenzrecht aber klare Grenzen. Das geht aus einer am 09.09.2026 veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor.

Chancen für Start-ups und Scale-ups

Die sogenannte EU Inc. ist Teil des geplanten „28. Regimes“, das Unternehmen einen einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Rahmen zusätzlich zu den 27 nationalen Rechtsordnungen bieten soll. Die Bundesregierung begrüßt das Ziel, rechtliche und administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten im Binnenmarkt abzubauen. Davon könnten insbesondere Start-ups und Scale-ups profitieren.

Gleichzeitig fordert Berlin Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Gründungen, Geldwäsche und Gefahren für Gläubiger. Diese Vorgaben sollen jedoch eine schnelle und vollständig digitale Unternehmensgründung nicht unnötig erschweren.

Mitbestimmung soll geschützt bleiben

Eine zentrale rote Linie betrifft die Arbeitnehmermitbestimmung. Die EU Inc. dürfe nicht dazu genutzt werden, nationale Mitbestimmungsrechte zu unterlaufen, stellt die Bundesregierung klar. Damit zeichnet sich ein mögliches Konfliktfeld zwischen europaweit einheitlichen Gründungsregeln und den unterschiedlichen nationalen Beteiligungsrechten ab.

Auch beim Insolvenzrecht lehnt Deutschland eine Vereinheitlichung über die geplante EU-Inc.-Verordnung ab. Im Insolvenzfall soll weiterhin das jeweilige nationale Recht gelten.

Verhandlungen laufen

Viele Details sind noch offen. Seit dem 07.09.2026 liegt im Rat ein zweiter Kompromisstext vor und wird beraten. Wie weit die EU-Regeln am Ende reichen werden, ist damit weiterhin Gegenstand der Verhandlungen.


Dt. Bundestag vom 09.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©Travis/fotolia.com


07.10.2026

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Statt der bisherigen Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ sollen Kryptogewinne künftig dem Kapitalvermögen zugerechnet werden.

weiterlesen
Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Meldung

©Egor/fotolia.com


06.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht