• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

11.09.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

Die EU Inc. könnte grenzüberschreitende Unternehmensgründungen in Europa deutlich vereinfachen. Aus deutscher Sicht darf die neue Flexibilität jedoch nicht dazu führen, bewährte Schutzmechanismen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht zu umgehen.

Beitrag mit Bild

© bluedesign / fotolia.com

Die Bundesregierung unterstützt die geplante europäische Gesellschaftsform „EU Inc.“, zieht bei Mitbestimmung und Insolvenzrecht aber klare Grenzen. Das geht aus einer am 09.09.2026 veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor.

Chancen für Start-ups und Scale-ups

Die sogenannte EU Inc. ist Teil des geplanten „28. Regimes“, das Unternehmen einen einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Rahmen zusätzlich zu den 27 nationalen Rechtsordnungen bieten soll. Die Bundesregierung begrüßt das Ziel, rechtliche und administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten im Binnenmarkt abzubauen. Davon könnten insbesondere Start-ups und Scale-ups profitieren.

Gleichzeitig fordert Berlin Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Gründungen, Geldwäsche und Gefahren für Gläubiger. Diese Vorgaben sollen jedoch eine schnelle und vollständig digitale Unternehmensgründung nicht unnötig erschweren.

Mitbestimmung soll geschützt bleiben

Eine zentrale rote Linie betrifft die Arbeitnehmermitbestimmung. Die EU Inc. dürfe nicht dazu genutzt werden, nationale Mitbestimmungsrechte zu unterlaufen, stellt die Bundesregierung klar. Damit zeichnet sich ein mögliches Konfliktfeld zwischen europaweit einheitlichen Gründungsregeln und den unterschiedlichen nationalen Beteiligungsrechten ab.

Auch beim Insolvenzrecht lehnt Deutschland eine Vereinheitlichung über die geplante EU-Inc.-Verordnung ab. Im Insolvenzfall soll weiterhin das jeweilige nationale Recht gelten.

Verhandlungen laufen

Viele Details sind noch offen. Seit dem 07.09.2026 liegt im Rat ein zweiter Kompromisstext vor und wird beraten. Wie weit die EU-Regeln am Ende reichen werden, ist damit weiterhin Gegenstand der Verhandlungen.


Dt. Bundestag vom 09.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


02.10.2026

EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Kartellbußgelder sollen nach Ansicht des Generalanwalts beim sanktionierten Unternehmen verbleiben und nicht weitergereicht werden.

weiterlesen
EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


02.10.2026

Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der BGH setzt einen Schlusspunkt unter das langjährige Kapitalanleger-Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau von Porsche bei VW.

weiterlesen
Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht