Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) besteht kein vordringliches Regelungsbedürfnis zur Vereinheitlichung des EU-Gesellschaftsrechts in den Mitgliedstaaten, erklärt er in seiner Stellungnahme hinsichtlich der Beantwortung der Konsultation der EU-Kommission über die Modernisierung des EU-Gesellschaftsrechts.
Die Konsultation der EU-Kommission betrifft mögliche Regelungen über digitale Lösungen für die Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden oder Anteilseignern sowie effiziente Regelungen für grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten und einheitliche Kollisionsnormen. Was die digitale Interaktion von Gesellschaften mit ihren Anteilseignern angeht, besteht kein Handlungsbedarf über die bereits in der Aktionärsrechte-Richtlinie veranlagten Regelungen hinaus.
Online-Registrierung nicht auf EU-Ebene
Hinsichtlich der Ermöglichung einer kompletten Online-Registrierung von Gesellschaften regt der DAV an, dies nicht auf EU-Ebene zu regeln. Am ehesten sieht der DAV Regelungsbedarf bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen, etwa was die Schutzmaßnahmen für die betroffenen Kreise angeht. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in einen Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission Ende 2017 ein.
(DAV, Europa im Überblick vom 07.09.2017 / Viola C. Didier)