• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

10.09.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Österreich wollte sich gegen die EU-Taxonomie wenden und ist vor dem Europäischen Gericht gescheitert. Die Richter bestätigten die Entscheidung der EU-Kommission, bestimmte Tätigkeiten im Bereich von Kernenergie und fossilem Gas als nachhaltig einzustufen. Das sorgt für Diskussionen über die Definition von Klimaschutz in der EU.

Beitrag mit Bild

©JürgenFälchle/fotolia.com

Österreichs Versuch, den grünen Anstrich für Kernenergie und fossiles Gas zu stoppen, scheitert vor dem EuG. Die Richter sehen keinen Rechtsverstoß der EU-Kommission (Urteil vom 10.09.2025 – T-625/22 | Österreich/Kommission).

Hintergrund: Nachhaltige Investitionen nach EU-Standards

Mit der im Jahr 2020 eingeführten Taxonomieverordnung schuf die EU einen verbindlichen Rahmen, um Investitionen gezielt in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Ziel ist eine klimaneutrale Union bis 2050. Die Europäische Kommission wurde beauftragt, technische Bewertungskriterien zu definieren, anhand derer entschieden wird, ob eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig gelten kann.

Streitpunkt: Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas

2022 erließ die Kommission eine Delegierte Verordnung, die unter bestimmten Bedingungen auch Tätigkeiten im Bereich der Kernenergie und des fossilen Gases als nachhaltig einstuft. Dagegen klagte Österreich erfolglos vor dem Gericht der Europäischen Union. Das EuG wies die Klage ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Verordnung. Es stellte fest, dass die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt hat. Sie habe zu Recht angenommen, dass Kernenergie nahezu emissionsfrei ist und aktuell keine ausreichenden Alternativen zur kontinuierlichen Energieversorgung zur Verfügung stehen.

Bewertung der Risiken: Keine Pflicht zu strengeren Standards

Die Kommission habe die Risiken von Reaktorunfällen und hochradioaktiven Abfällen berücksichtigt und sei nicht verpflichtet gewesen, strengere als die bestehenden Sicherheitsanforderungen anzulegen. Österreichs Hinweise auf klimatische Risiken wie Dürren wurden als zu spekulativ eingestuft.

Laut Urteil musste die Kommission auch keine vor- oder nachgelagerten Prozesse wie Uranabbau oder die Gefahren militärischer Nutzung einbeziehen. Dies entspreche dem Vorgehen bei anderen Energieformen.

Auch die Einstufung fossilen Gases als nachhaltige Tätigkeit unter bestimmten Bedingungen sei rechtmäßig. Die Kommission verfolge ein stufenweises Vorgehen zur Reduktion von Emissionen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Fazit

Das EuG stärkt mit seinem Urteil die Position der Kommission und lässt die Tür für Investitionen in Kernenergie und fossiles Gas unter strengen Bedingungen offen, auch wenn dies aus Sicht einiger Mitgliedstaaten wie Österreich ein Rückschritt beim Klimaschutz ist.


EuGH vom 10.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht