Angesichts der bevorstehenden Sommerreisewelle fordert die EU-Kommission eine bessere Anwendung und Durchsetzung der Passagierrechte in der Europäischen Union. Hierfür wurden am vergangenen Freitag Leitlinien verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Bahnreisenden zu sorgen.
Die am 03.07.2015 verabschiedeten EU-Leitlinien, die sich an den Schienenverkehrssektor und die nationalen Behörden richten, sollen für mehr Klarheit bei der Anwendung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sorgen und die Durchsetzung dieser Rechte in der Europäischen Union stärken. Danach sollen alle Akteure den Fahrgästen Informationen zur Reise sowie über Tarife und Fahrkarten bereitstellen, und zwar auch in alternativen Formaten, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Verbesserung der Rechte von Bahnreisenden
Bei Verspätungen, Zugausfällen und verpassten Anschlüssen sollen Fahrgäste, die im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags mit mehreren getrennten Fahrkarten reisen, künftig dieselben Rechte haben wie Fahrgäste, die mit einem einzigen Ticket unterwegs sind. Außerdem soll die Bearbeitung von Beschwerden, die Durchsetzung von Ansprüchen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden optimiert werden, indem geeignete Verfahren für die Beschwerdebearbeitung eingerichtet werden. Eisenbahnunternehmen werden strenge Fristen für die Beantwortung von Beschwerden gesetzt.
Sensibilisierung für Passagierrechte
„Beim Verkehr geht es nicht um Infrastruktur, Gleise, Züge oder Lastkraftwagen – es geht um Menschen. Daher hat die Kommission stets die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt ihrer Verkehrspolitik gestellt“, kommentierte die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc die neuen Leitlinien. Neben der aktuellen Informationskampagne zur Sensibilisierung der Bürger für die Passagierrechte werden die Dienststellen der Kommission zusätzlich eine Folgenabschätzung zur Auslotung von Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung der Rechte von Bahnreisenden in der EU vornehmen. Darüber hinaus wird die Kommission die Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz von Reisenden prüfen, die auf einer einzigen Fahrt unterschiedliche Verkehrsträger nutzen.
(EU-Kommission / Viola C. Didier)