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15.10.2018

Meldung, Steuerrecht

EU-Finanzminister beschließen Mehrwertsteuer-Maßnahmen

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©psdesign1 /fotolia.com

Die EU-Finanzminister haben sich auf eine Reihe von Vereinbarungen im Bereich der Mehrwertsteuer geeinigt. Bis zur umfassenden Neugestaltung des EU-Mehrwertsteuersystems sollen „Quick Fixes“ zu einer kurzfristigen Verbesserung des aktuellen Systems beitragen.

Künftig sollen sog. „Quick Fixes“ für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Mehrwertsteuer sorgen. Im Einzelnen harmonisiert werden sollen die Vorschriften für Reihengeschäfte, für Konsignationslager, die Regelungen der materiellen Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie die zu erbringenden Nachweise der innergemeinschaftlichen Beförderung im Hinblick auf die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung.

Quick Fixes ab 2020

Die Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten. Deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus. Sehr erfreulich aus Sicht der DStV ist in diesem Zusammenhang, dass keine der Verbesserungen mehr an das Tatbestandsmerkmal „zertifizierter Steuerpflichtiger“ anknüpft, wie von der EU-Kommission im Oktober 2017 ursprünglich vorgeschlagen.

Mitgliedstaaten dürfen für E-Books den ermäßigten Steuersatz anwenden

Im ECOFIN einigten sich die EU-Finanzminister ferner darauf, dass Mitgliedstaaten für E-Books und ähnliche Produkte den gleichen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen wie auf das physische Pendant. Die Ungleichbehandlung gedruckter und digitaler Printmedien ist damit passé.

Generelles Reverse-Charge-Verfahren

Die EU-Finanzminister verständigten sich zudem darauf, dass Mitgliedstaaten die generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf nicht grenzüberschreitende Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts anwenden können. Diese Option hängt allerdings von einer Reihe strenger Voraussetzungen ab, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen. Die Einigung soll sich auf Zeiträume bis zum 30.06.2022 beschränken. Mit dieser Maßnahme soll es Mitgliedstaaten, die besonders unter dem Mehrwertsteuerbetrug leiden, erleichtert werden, bestehenden Karussellbetrug zu bekämpfen.

Intensivere Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Auch haben sich die EU-Finanzminister über neue Vorschriften für einen intensiveren Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden geeinigt. Sie werden überwiegend ab 01.01.2020 gelten.

(DStV, PM vom 10.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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