Wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen, verschiebt sich die erstmalige Anwendung der EUDR für große und mittlere Unternehmen sowie Händler auf den 30.12.2025. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen verschiebt sich auf den 30.06.2026. Ursprüngliche inhaltliche Änderungsvorschläge des EU-Parlaments – insbesondere die Einführung einer neu zu schaffenden Klassifizierung für Länder ohne Entwaldungsrisiko – wurden nicht in die Beschlüsse aufgenommen.
Inhalte der Aktualisierung
Die Aktualisierung des DRSC Briefing Paper deckt die Ende 2024 getroffenen Entscheidungen des EU-Parlaments sowie des Europäischen Rats zur Verschiebung der Erstanwendung der EUDR ab. Weitere Aktualisierungen des Briefing Papers umfassen unter anderem:
- Im Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung der EUDR und begann zudem die Länder- und Verbändeanhörungen. Vor dem Hintergrund der für Februar 2025 angesetzten Bundestagswahl bleibt abzuwarten, welchen Weg der Entwurf zum Gesetz nimmt.
- Die EU-Kommission veröffentlichte am 13. November 2024 die deutschsprachige Version der Leitlinien zur Umsetzung der EUDR.
- Das Internetportal zur Übermittlung der Sorgfaltspflichten wurde seitens der EU-Kommission in Betrieb genommen.
- Die EU-Kommission verpflichtete sich im Rahmen der Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung dazu, weitere Leitlinien und FAQs zur Verfügung zu stellen sowie insbesondere die vorgesehenen Berichts- und Dokumentationspflichten auf mögliche Erleichterungen hin zu prüfen (siehe Anhang zum Parlamentstext).