23.06.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz

Hersteller von Smartphones und Tablets müssen ein Energielabel für den Verkauf ihrer Ware bereitstellen, das beim Verkauf – ob im Laden oder online – sichtbar ist. Auf diesem muss auch ein Reparierbarkeits-Index erscheinen, der die Reparierbarkeit des angebotenen Produktes einstuft.

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Die Europäische Kommission hatte in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten im Juni 2023 die Einführung eines EU-Energielabels für Smartphones und Tablets beschlossen. Dieses muss nun seit dem 20.06.2025 Verbraucherinnen und Verbraucher über Energieeffizienz, die Batterielebensdauer, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen Stürze informieren.

Neu: Der Reparierbarkeits-Index

Erstmals wird auf dem Energielabel außerdem ein Reparierbarkeits-Index in Form eines Werkzeug-Icons gezeigt. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Für die Einstufung in die Skala werden unter anderem die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Art der dafür benötigten Werkzeuge, die Dauer der Bereitstellung von Software-Updates, der Zugang zu Reparaturinformationen und die Art der Verbindungselemente als Kriterien angesetzt.

Welche Geräte sind betroffen?

Neben Smartphones und Tablets ist auch für Wäschetrockner auf EU-Ebene ein Reparierbarkeits-Index beschlossen worden; dieser soll ab 2027 auf Geräten zu finden sein. Die Bundesregierung möchte auch die Reparierbarkeit von weiteren Produkten verbessern und setzt sich deshalb dafür ein, dass weitere Produkte einen Reparierbarkeits-Index erhalten. So könnten in den nächsten Jahren u.a. weitere Haushalts- und Elektronikgeräte diesen Index erhalten.


BMWE vom 20.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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