23.06.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz

Hersteller von Smartphones und Tablets müssen ein Energielabel für den Verkauf ihrer Ware bereitstellen, das beim Verkauf – ob im Laden oder online – sichtbar ist. Auf diesem muss auch ein Reparierbarkeits-Index erscheinen, der die Reparierbarkeit des angebotenen Produktes einstuft.

Beitrag mit Bild

nosua/123rf.com

Die Europäische Kommission hatte in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten im Juni 2023 die Einführung eines EU-Energielabels für Smartphones und Tablets beschlossen. Dieses muss nun seit dem 20.06.2025 Verbraucherinnen und Verbraucher über Energieeffizienz, die Batterielebensdauer, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen Stürze informieren.

Neu: Der Reparierbarkeits-Index

Erstmals wird auf dem Energielabel außerdem ein Reparierbarkeits-Index in Form eines Werkzeug-Icons gezeigt. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Für die Einstufung in die Skala werden unter anderem die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Art der dafür benötigten Werkzeuge, die Dauer der Bereitstellung von Software-Updates, der Zugang zu Reparaturinformationen und die Art der Verbindungselemente als Kriterien angesetzt.

Welche Geräte sind betroffen?

Neben Smartphones und Tablets ist auch für Wäschetrockner auf EU-Ebene ein Reparierbarkeits-Index beschlossen worden; dieser soll ab 2027 auf Geräten zu finden sein. Die Bundesregierung möchte auch die Reparierbarkeit von weiteren Produkten verbessern und setzt sich deshalb dafür ein, dass weitere Produkte einen Reparierbarkeits-Index erhalten. So könnten in den nächsten Jahren u.a. weitere Haushalts- und Elektronikgeräte diesen Index erhalten.


BMWE vom 20.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Benjamin Onnis, Lena Grebe


04.09.2025

Homeoffice individualvertraglich gestalten

Die Arbeit im „Homeoffice“ ist inzwischen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags der meisten Unternehmen. Der Begriff selbst ist gesetzlich nicht definiert, sodass in der Vertragsgestaltung bisweilen zahlreiche individuelle Modelle und Regelungen existieren.

weiterlesen
Homeoffice individualvertraglich gestalten

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


04.09.2025

BFH: Kein Gebührenmultiplikator bei Gemeinschaftsanträgen

Der BFH hat klargestellt, dass das Finanzamt gegenüber mehreren Antragstellern nur eine Gebühr für eine gleichlautende verbindliche Auskunft erheben darf.

weiterlesen
BFH: Kein Gebührenmultiplikator bei Gemeinschaftsanträgen

Meldung

adiruch/123rf.com


04.09.2025

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie

Die Bundesregierung setzt die CSRD-Richtlinie eins zu eins um, aber mit Blick auf mögliche Vereinfachungen. Unternehmen sollen nicht durch übermäßige Bürokratie belastet werden.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank