• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU: Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) auf dem Prüfstand

23.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU: Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) auf dem Prüfstand

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Im Zuge der Finanzkrise führte die EU strengere Vorschriften für Eigenkapitalanforderungen für Banken ein. Die Kommission hat nun eine Konsultation darüber lanciert, wie sich einige dieser Vorschriften in der Praxis bewährt haben.

Die Eigenkapitalanforderungen für Banken wurden in der Eigenkapitalverordnung (CRR) und in der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) festgelegt. So wie es strengerer Eigenkapitalanforderungen bedarf, um die Resistenz und Nachhaltigkeit des Bankensektors zu gewährleisten, verpflichtet die Verordnung die Kommission, einen Bericht über ihre Auswirkungen auf Kredite an Privatpersonen, kleine Unternehmen und die langfristige Finanzierung von Infrastrukturen zu erstellen.

Sind neue Anforderungen den Risiken angemessen?

In der anstehenden Konsultation geht es unter anderem um die Fragen, inwiefern CRR und CRD IV die Höhe des von den Banken gehaltenen Eigenkapitals beeinflusst haben, ob sämtliche neuen Anforderungen unter allen Umständen den Risiken angemessen sind, für die sie eigentlich Abhilfe schaffen sollten und welche Auswirkungen die Regeln auf die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen und für Infrastrukturprojekte haben.

Als eine Folgemaßnahme wird die Kommission einen Bericht veröffentlichen und eine öffentliche Anhörung durchführen, die die Grundlage für den abschließenden Bericht der Kommission im Jahr 2016 ebnen werden.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


20.11.2025

EUDR-Update

Die EU diskutiert kurzfristige Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), darunter erleichterte Pflichten für kleinere Unternehmen und eine Fristverlängerung.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.11.2025

50.800 Stellen in Deutschland verloren

Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 größere Unternehmen Teile ihrer Tätigkeiten ins Ausland verlagert, was zu einem Nettoverlust von etwa 50.800 Arbeitsplätzen geführt hat.

weiterlesen
50.800 Stellen in Deutschland verloren

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank