• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): So verarzten Sie Ihren IT-Sicherheitsmangel!

12.04.2018

Meldung

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): So verarzten Sie Ihren IT-Sicherheitsmangel!

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Betriebliche (Daten-)Schutzmaßnahmen und ärztliche Vorsorgeuntersuchungen haben häufig etwas gemeinsam: Nicht selten werden sie aufgeschoben und im schlimmsten (Vor-)Fall kommt jede Hilfe zu spät. Auch angesichts der steigenden Hackerangriffe und Datenschutzverstöße verordnet die EU ein neues Datenschutzrecht mit dem Befund, IT-Sicherheit eine angemessene Investitionsspritze zu verpassen. Noch immer werden lediglich die Symptome der Cyberkriminalität bekämpft als auf ganzheitliche Prävention gesetzt. Doch mit der Herumdokterei ist es oft nur eine Frage der Zeit, bis die Cybergangster einen Weg finden, die gängigen Abwehrkräfte auszuhebeln.

Dabei müssen Organisationen keine Approbation besitzen, um die DSGVO richtig umzusetzen. Das Erfolgsrezept heißt Technologie und Know-how: Unter dsgvo.eset.de finden Sie neben „Betriebsanleitungen“ vom Fachanwalt einen Compliance Check, mit dem Sie online Ihren Status Quo in puncto Sicherheit und Unternehmensrichtlinien bestimmen können. Am 04. Dezember 2017 um 10 Uhr startet bei ESET die nächste 45-minütige kostenlose Sprechstunde mit DSGVO-Profi Michael Schröder inkl. alltagstauglicher Tipps.

Jetzt zum Webinar anmelden!


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Steuerboard

Benedikt Hohaus / Natalie Tafelski


22.06.2026

Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 28.05.2026 Stellung dazu genommen, wie Hurdle-Shares in der Regel steuerlich zu beurteilen sind und in welchen Gestaltungskonstellationen sie als Arbeitslohn zu qualifizieren sein können.

weiterlesen
Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht