• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): So verarzten Sie Ihren IT-Sicherheitsmangel!

12.04.2018

Meldung

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): So verarzten Sie Ihren IT-Sicherheitsmangel!

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Betriebliche (Daten-)Schutzmaßnahmen und ärztliche Vorsorgeuntersuchungen haben häufig etwas gemeinsam: Nicht selten werden sie aufgeschoben und im schlimmsten (Vor-)Fall kommt jede Hilfe zu spät. Auch angesichts der steigenden Hackerangriffe und Datenschutzverstöße verordnet die EU ein neues Datenschutzrecht mit dem Befund, IT-Sicherheit eine angemessene Investitionsspritze zu verpassen. Noch immer werden lediglich die Symptome der Cyberkriminalität bekämpft als auf ganzheitliche Prävention gesetzt. Doch mit der Herumdokterei ist es oft nur eine Frage der Zeit, bis die Cybergangster einen Weg finden, die gängigen Abwehrkräfte auszuhebeln.

Dabei müssen Organisationen keine Approbation besitzen, um die DSGVO richtig umzusetzen. Das Erfolgsrezept heißt Technologie und Know-how: Unter dsgvo.eset.de finden Sie neben „Betriebsanleitungen“ vom Fachanwalt einen Compliance Check, mit dem Sie online Ihren Status Quo in puncto Sicherheit und Unternehmensrichtlinien bestimmen können. Am 04. Dezember 2017 um 10 Uhr startet bei ESET die nächste 45-minütige kostenlose Sprechstunde mit DSGVO-Profi Michael Schröder inkl. alltagstauglicher Tipps.

Jetzt zum Webinar anmelden!


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht