• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Bankenabwicklung jetzt voll funktionsfähig

04.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Bankenabwicklung jetzt voll funktionsfähig

Beitrag mit Bild

„Nun werden die Fehler von Banken nicht länger auf den Schultern so vieler lasten“, sagte der für Finanzstabilität zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill.

Der einheitliche Abwicklungsmechanismus in der EU-Bankenunion ist seit dem 1. Januar 2016 voll einsatzfähig.

Für den Fall, dass eine Bank trotz verstärkter Aufsicht in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, gewährleistet der Mechanismus eine effiziente Abwicklung bei minimalen Kosten für die Steuerzahler und die Wirtschaft. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus stützt sich auf einen Ausschuss für die einheitliche Abwicklung und einen einheitlichen Abwicklungsfonds. Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung ist die für die Bankenunion zuständige europäische Abwicklungsbehörde. Den Vorsitz führt Elke König, die frühere Chefin der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Der Ausschuss wird eng mit den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

Einheitlicher Abwicklungsfonds für mehr Sicherheit

Der Ausschuss nimmt besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung von Banken, die von einem Ausfall betroffen oder bedroht sind, und mit der Vorbereitung von Abwicklungen wahr. Unter Aufsicht des Ausschusses wird ein einheitlicher Abwicklungsfonds errichtet, damit bei der Umstrukturierung von Kreditinstituten eine finanzielle Unterstützung sichergestellt werden kann. Der Ausschuss wurde gemäß der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus eingerichtet, die am 19. August 2014 in Kraft getreten ist. Der Ausschuss ist seit dem 1. Januar 2015 funktionsfähig.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 04.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler


04.05.2026

Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2025 seine bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG bestätigt.

weiterlesen
Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


04.05.2026

BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft mehr Klarheit für den Vertrieb von Mehrzweck-Gutscheinen über mehrstufige Handelsstrukturen.

weiterlesen
BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.05.2026

Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung

Bei ungeklärter Befristung darf ein Mitarbeiter grundsätzlich weiter für den Betriebsrat kandidieren, entschied das Arbeitsgericht München.

weiterlesen
Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht