• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Bankenabwicklung jetzt voll funktionsfähig

04.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Bankenabwicklung jetzt voll funktionsfähig

Beitrag mit Bild

„Nun werden die Fehler von Banken nicht länger auf den Schultern so vieler lasten“, sagte der für Finanzstabilität zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill.

Der einheitliche Abwicklungsmechanismus in der EU-Bankenunion ist seit dem 1. Januar 2016 voll einsatzfähig.

Für den Fall, dass eine Bank trotz verstärkter Aufsicht in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, gewährleistet der Mechanismus eine effiziente Abwicklung bei minimalen Kosten für die Steuerzahler und die Wirtschaft. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus stützt sich auf einen Ausschuss für die einheitliche Abwicklung und einen einheitlichen Abwicklungsfonds. Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung ist die für die Bankenunion zuständige europäische Abwicklungsbehörde. Den Vorsitz führt Elke König, die frühere Chefin der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Der Ausschuss wird eng mit den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

Einheitlicher Abwicklungsfonds für mehr Sicherheit

Der Ausschuss nimmt besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung von Banken, die von einem Ausfall betroffen oder bedroht sind, und mit der Vorbereitung von Abwicklungen wahr. Unter Aufsicht des Ausschusses wird ein einheitlicher Abwicklungsfonds errichtet, damit bei der Umstrukturierung von Kreditinstituten eine finanzielle Unterstützung sichergestellt werden kann. Der Ausschuss wurde gemäß der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus eingerichtet, die am 19. August 2014 in Kraft getreten ist. Der Ausschuss ist seit dem 1. Januar 2015 funktionsfähig.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 04.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

©Sikov/fotolia.com


25.09.2026

Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Das OLG Frankfurt/M. befasste sich mit der Frage, ob sich ein Käufer bei fehlerhafter Beschriftung des Bestellbuttons vom Online-Kauf eines E-Autos lösen kann.

weiterlesen
Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Steuerboard

Franziska Gerhardt


24.09.2026

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 7/24) konkretisiert und bestätigt der BFH zentrale Grundsätze der Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke.

weiterlesen
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht