• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU: Austausch über länderbezogene Unternehmenssteuern

08.03.2016

Meldung, Steuerrecht

EU: Austausch über länderbezogene Unternehmenssteuern

Beitrag mit Bild

„Der automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte wird den nationalen Steuerbehörden den notwendigen Einblick verschaffen, um gegen aggressive Steuerplanung vorgehen zu können“, lobte Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission.

Die EU-Kommission begrüßt den einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten, steuerlich relevante Finanzinformationen multinationaler Unternehmen automatisch untereinander auszutauschen. Die neuen Regeln sind zentraler Bestandteil des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung.

Die beim heutigen EU-Finanzministertreffen in Brüssel erzielte Einigung auf den automatischen Informationsaustausch über länderbezogene Berichte erfolgte weniger als zwei Monate, nachdem die Kommission ihren weitreichenden Vorschlag vorgelegt hatte. Die neuen Regeln gelten für multinationale Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind. Wenn diese Regeln in Kraft sind, erhalten alle Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen, um ihre Besteuerungsgrundlage zu schützen und gegen Unternehmen, die sich einer gerechten Besteuerung ihrer Gewinne entziehen wollen, gezielt vorzugehen.

Kampf gegen Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung

Die neuen Regeln tragen den derzeitigen weltweiten politischen und wirtschaftlichen Herangehensweisen an die Körperschaftssteuern Rechnung und werden zur Umsetzung der OECD-Leitlinien zum Thema Erosion der Besteuerungsgrundlagen und Verlagerung von Gewinnen beitragen. Sie sind auch die Antwort auf Appelle des Europäischen Parlaments und anderen Gremien, die Steuertransparenz multinationaler Konzerne zu verbessern. Gleichzeitig ist die Kommission dabei, ihre Folgenabschätzung zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung abzuschließen, und wird voraussichtlich im April einen Vorschlag unterbreiten.

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften binnen 12 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umsetzen.

(EU-Kommission vom 08.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht