• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU: Austausch über länderbezogene Unternehmenssteuern

08.03.2016

Meldung, Steuerrecht

EU: Austausch über länderbezogene Unternehmenssteuern

Beitrag mit Bild

„Der automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte wird den nationalen Steuerbehörden den notwendigen Einblick verschaffen, um gegen aggressive Steuerplanung vorgehen zu können“, lobte Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission.

Die EU-Kommission begrüßt den einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten, steuerlich relevante Finanzinformationen multinationaler Unternehmen automatisch untereinander auszutauschen. Die neuen Regeln sind zentraler Bestandteil des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung.

Die beim heutigen EU-Finanzministertreffen in Brüssel erzielte Einigung auf den automatischen Informationsaustausch über länderbezogene Berichte erfolgte weniger als zwei Monate, nachdem die Kommission ihren weitreichenden Vorschlag vorgelegt hatte. Die neuen Regeln gelten für multinationale Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind. Wenn diese Regeln in Kraft sind, erhalten alle Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen, um ihre Besteuerungsgrundlage zu schützen und gegen Unternehmen, die sich einer gerechten Besteuerung ihrer Gewinne entziehen wollen, gezielt vorzugehen.

Kampf gegen Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung

Die neuen Regeln tragen den derzeitigen weltweiten politischen und wirtschaftlichen Herangehensweisen an die Körperschaftssteuern Rechnung und werden zur Umsetzung der OECD-Leitlinien zum Thema Erosion der Besteuerungsgrundlagen und Verlagerung von Gewinnen beitragen. Sie sind auch die Antwort auf Appelle des Europäischen Parlaments und anderen Gremien, die Steuertransparenz multinationaler Konzerne zu verbessern. Gleichzeitig ist die Kommission dabei, ihre Folgenabschätzung zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung abzuschließen, und wird voraussichtlich im April einen Vorschlag unterbreiten.

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften binnen 12 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umsetzen.

(EU-Kommission vom 08.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht