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15.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Arbeitsbehörde zum Schutz grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer

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©Grecaud Paul/fotolia.com

Die EU-Kommission will den sozialen Schutz für Arbeitnehmer und Selbstständige in der EU stärken. Dazu hat sie die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgeschlagen und eine Empfehlung vorgelegt, wie Arbeitnehmer und Selbstständige besseren Zugang zum Sozialschutz bekommen.

Die Europäische Arbeitsbehörde soll den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Verwaltungen helfen, die Chancen der Freizügigkeit, optimal zu nutzen und eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten. Hierfür soll die Behörde über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Außerdem wird sie Informationen über Rechte und Pflichten bereitstellen, die mit dem Leben, Arbeiten und/oder der unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU verbunden sind.

Zahlreiche Aufgaben für die neue EU-Arbeitsbehörde ab 2019

Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern. Sie soll sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften zur Mobilität leicht nachvollziehbar sind. Die Europäische Arbeitsbehörde soll grenzüberschreitenden Streitfällen vermitteln und auf Lösungen hinwirken. Ihre Arbeit als dezentrale EU-Agentur wird die Europäische Arbeitsbehörde nach Abschluss des entsprechenden EU-Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2019 aufnehmen können.

(EU-Kommission, PM vom 13.03.2018 / Viola C. Didier)


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