28.11.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Das Statistische Bundesamt hat die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen untersucht. Am häufigsten kommt KI-Technologie im Controlling und der Finanzverwaltung von Unternehmen zum Einsatz.

Beitrag mit Bild

©Poca Wander Stock/istockphoto.com

Etwa jedes achte Unternehmen (12 %) in Deutschland – erfasst sind rechtliche Einheiten mit mindestens zehn Beschäftigten – nutzt künstliche Intelligenz (KI). Wie das Statistische Bundesamt nach Ergebnissen für das Jahr 2023 mitteilt, setzen große Unternehmen ab 250 Beschäftigten weitaus häufiger KI-Technologie ein als kleine und mittlere Unternehmen. So nutzt gut jedes dritte Großunternehmen (35 %) künstliche Intelligenz, aber nur jedes sechste (16 %) mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und jedes zehnte (10 %) kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten.

Wofür wird KI eingesetzt?

Die Unternehmen, die KI einsetzen, verwenden diese Technologien vorrangig für die Buchführung, das Controlling oder die Finanzverwaltung (25 % der Unternehmen), die IT-Sicherheit (24 %), für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse (22 %) sowie zur Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen oder das Management (20 %).

Am häufigsten nutzen diese Unternehmen dabei KI-Technologien zur Spracherkennung (43 %), zur Automatisierung von Arbeitsabläufen oder zur Hilfe bei der Entscheidungsfindung (32 %) sowie Technologien zur Analyse von Schriftsprache beziehungsweise Text Mining (30 %).

Fehlendes Wissen ist häufigster Grund für Nichtgebrauch von KI

Von den Unternehmen, die bisher keine KI-Technologien nutzen, haben lediglich 10 % deren Einsatz bereits in Betracht gezogen. Nach den Gründen für den Nichtgebrauch gefragt, nannten diese Unternehmen: Fehlendes Wissen (72 %), Inkompatibilität mit vorhandenem Bestand an Geräten, Software und Systemen (54 %), Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der Daten (53 %), Unklarheit über die rechtlichen Folgen (51 %), Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre (48 %), die Kosten (41 %) und ethische Überlegungen (22 %). 22 % dieser Unternehmen schätzen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen als nicht sinnvoll ein.


Destatis vom 27.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.04.2026

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Bundestag hat strengere Regeln für Verbraucherkredite beschlossen und zugleich eine Rechtsgrundlage für die Förderung neuer E-Autos geschaffen.

weiterlesen
Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht