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03.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ethischer und rechtlicher Rahmen für Künstliche Intelligenz in Europa

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©adiruch/fotolia.com

Erhöhte öffentliche und private Investitionen, Antizipation sozioökonomischer Veränderungen durch verbesserte Ausbildung und ein ethischer und rechtlicher Rahmen – das sind die drei Säulen der neuen EU-Strategie „Künstliche Intelligenz für Europa“.

Die EU-Kommission hat am 25.04.2018 eine Mitteilung COM(2018)237 veröffentlicht, die den Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa abstecken und die EU in diesem Bereich an die Weltspitze stellen soll. Dazu wurden gleichzeitig mit der Mitteilung mehrere Initiativen zur besseren Verfügbarkeit und gemeinsamen Nutzung von Daten vorgelegt, u.a. im öffentlichen Sektor. Zudem kündigt die EU-Kommission darin an, bis Ende 2018 basierend auf der Charta der Grundrechte der EU ethische Leitlinien für die KI-Entwicklung vorzulegen, welche Fragen wie die Zukunft der Arbeit, Fairness, Sicherheit, soziale Inklusion und Transparenz von Algorithmen aufgreifen sollen. Bis Mitte 2019 wird sie zudem Leitlinien zu Fragen der Produkthaftung im Kontext von KI präsentieren.

(DAV, Europa im Überblick vom 26.04.2018 / Viola C. Didier)


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