• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ethischer und rechtlicher Rahmen für Künstliche Intelligenz in Europa

03.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ethischer und rechtlicher Rahmen für Künstliche Intelligenz in Europa

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Erhöhte öffentliche und private Investitionen, Antizipation sozioökonomischer Veränderungen durch verbesserte Ausbildung und ein ethischer und rechtlicher Rahmen – das sind die drei Säulen der neuen EU-Strategie „Künstliche Intelligenz für Europa“.

Die EU-Kommission hat am 25.04.2018 eine Mitteilung COM(2018)237 veröffentlicht, die den Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa abstecken und die EU in diesem Bereich an die Weltspitze stellen soll. Dazu wurden gleichzeitig mit der Mitteilung mehrere Initiativen zur besseren Verfügbarkeit und gemeinsamen Nutzung von Daten vorgelegt, u.a. im öffentlichen Sektor. Zudem kündigt die EU-Kommission darin an, bis Ende 2018 basierend auf der Charta der Grundrechte der EU ethische Leitlinien für die KI-Entwicklung vorzulegen, welche Fragen wie die Zukunft der Arbeit, Fairness, Sicherheit, soziale Inklusion und Transparenz von Algorithmen aufgreifen sollen. Bis Mitte 2019 wird sie zudem Leitlinien zu Fragen der Produkthaftung im Kontext von KI präsentieren.

(DAV, Europa im Überblick vom 26.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht