27.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

ESUG: Insolvenzexperten sind zufrieden

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Der Betrieb

Das ESUG kommt bei den Insolvenzexperten gut an. Eine neue Studie belegt, dass über 90 Prozent der Befragten zufrieden sind und im Jahr 2014 in ein bis fünf Insolvenzfällen ESUG angewendet haben.

Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) kommt in der Praxis gut an. Nach zunächst kontroversen Diskussionen hat sich nun das Stimmungsbild zum Positiven gewendet; die Stakeholder unterstützen immer öfter solche Unternehmenssanierungen. Denn auch wenn Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren das Gläubigerrisiko erhöhen, verringert sich insgesamt die Gefahr einer Liquidation des Unternehmens. Allerdings stoßen die bevorstehenden Änderungen im Konzerninsolvenzrecht derzeit noch auf geteiltes Echo. In der aktuellen „ESUG-Studie“ von Roland Berger Strategy Consultants und der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierungen (HgGUR) wurden 1.400 Entscheider, darunter Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager, zu ihren praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht befragt.

Zunehmende Erfahrungen mit ESUG-Instrumenten

Die Zufriedenheit liegt auch an der größeren Erfahrung mit den Instrumenten des neuen Insolvenzrechts. Inzwischen haben über 90 Prozent der Befragten in mindestens einem Fall das ESUG angewendet – 2013 waren es weniger als 85 Prozent. Dabei sammelten sie vor allem Erfahrungen mit der vorläufigen Eigenverwaltung (86 % der Befragten), dem vorläufigen Gläubigerausschuss (81 %) sowie dem Schutzschirmverfahren (69 %). Immerhin 63 Prozent der Befragten haben auch schon Insolvenzpläne eingesetzt, die die Gesellschafterrechte verändern, etwa durch Debt-Equity-Swaps.

Antragstellung bleibt größte Herausforderung

Auffällig ist, dass die Gläubigerseite immer öfter Anträge auf Eigenverwaltung ablehnt: 2014 waren es 47 Prozent. Diese Tendenz zeichnete sich bereits in den vergangenen Jahren ab: 2013 lehnten die Gläubiger 44 Prozent der Anträge auf Eigenverwaltung ab, 2012 waren es 32 Prozent. „Die Antragstellung bleibt die größte Herausforderung“, erläutert Sascha Haghani, Roland Berger-Partner und Leiter des Kompetenzzentrums Restructuring & Corporate Finance. „Viele Unternehmen tun sich schwer, ein vollständiges, schlüssiges und überzeugendes Sanierungskonzept vorzulegen. Das verunsichert die Gläubiger“, ergänzt Roland Berger-Partner Rainer Bizenberger.

(Roland Berger Strategy Consultants / Viola C. Didier)


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