Am 03.06.2025 hat das DRSC ein weiteres Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 an EFRAG übermittelt. Darin wird die in Deutschland viel diskutierte ESRS-Regelung zur Verwendung von Primärdaten adressiert. Das DRSC hatte bereits in seinem Positionspapier im April unter anderem darauf hingewiesen, dass die ESRS Set 1 für die Verwendung von anderweitig verfügbaren Daten und Schätzungen für Informationen zur Wertschöpfungskette geöffnet werden müssen. Das DRSC greift hiermit die darüber hinaus gehende Diskussion auf, dass solche Erleichterungen grundsätzlich auch für die Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit (own operations) erforderlich sind. Auch wenn die Präferenz für Primärdaten bestehen bleibt und Primärdaten für bestimmte Informationen unerlässlich sind, sollten ESRS Set 1 auch hier geöffnet werden, um die angestrebte Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung zu erreichen.
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06.06.2025
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen
Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.