• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESRS-Quick Fix veröffentlicht: Berichtspflichten gelockert

11.11.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

ESRS-Quick Fix veröffentlicht: Berichtspflichten gelockert

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416 kommt Bewegung in die ESG-Berichtspflichten. Die EU hat Übergangserleichterungen für Unternehmen der sog. Welle 1 offiziell verlängert. Für viele Unternehmen bedeutet das weniger Pflichtangaben und mehr Flexibilität bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Am 10.11.2025 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 zur Änderung des ESRS Set 1 (Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772) im EU-Amtsblatt veröffentlicht, welche die in den ESRS verankerten Übergangserleichterungen verlängert (quick fix). Die Änderungen sind im Kontext des Omnibus-I-Pakets zu sehen (siehe hierzu DRSC-Briefing Paper) und haben das Ziel, Unternehmen der sog. Welle 1 zu entlasten, indem sie für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 entweder keinen neuen weiterführenden Berichtspflichten als zum Erstanwendungszeitpunkt unterliegen oder indem bereits bestehende Berichtspflichten zurückgenommen werden.

Wahlrecht für Welle 1

Insbesondere besteht ein neues Wahlrecht für solche Unternehmen der Welle 1 mit mehr als 750 Mitarbeitenden, Angaben nach ESRS E4, ESRS S2, ESRS S3 und ESRS S4 für das Geschäftsjahr 2025 und 2026 nicht zu berichten, auch wenn diese Angaben als wesentlich identifiziert wurden. Sollten Unternehmen die Übergangsvorschriften für ESRS E4, ESRS S1, ESRS S2, ESRS S3 und ESRS S4 in Gänze in Anspruch nehmen, ist eine neue Angabe hierzu in den Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen (ESRS 2.17 n.F.).

Anwendungszeiträume

Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 umfasst einen Anhang, wodurch insbesondere die Übergangserleichterungen in Anlage C des ESRS 1 geändert werden. Die Änderungen sollen für ab dem 01. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre gelten. Die neuen Vorschriften gelten unmittelbar und benötigen keine nationale Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten, da es sich um eine EU-Verordnung handelt.

 


DRSC vom 10.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)