Die European Securities and Markets Authority erhöht den Druck auf Europas Emittenten. Mit einem neuen Statement zur Einführung von IFRS 18 ‚Darstellung und Angaben im Abschluss‘ verlangt die Aufsicht eine frühzeitige, transparente und qualitativ hochwertige Umsetzung. Der Standard, verabschiedet vom International Accounting Standards Board (IASB), gilt ab 01.01.2027 und ist rückwirkend anzuwenden (inklusive Anpassung der Vergleichszahlen 2026). Die Verordnung zur Übernahme von IFRS 18 wurde am 16.02.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Neue Struktur für die Performance-Darstellung
IFRS 18 verändert nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird künftig klar in operative, investive und finanzielle Kategorien gegliedert; verpflichtende Zwischensummen wie das Operating Profit sollen die Vergleichbarkeit erhöhen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine Neujustierung ihres bislang kommunizierten „operativen Ergebnisses“ mit möglichen Folgen für Covenants, Vergütungssysteme und Kapitalmarktkommunikation.
Strengere Regeln für Management-Kennzahlen
Besonders sensibel ist der Umgang mit Management-defined Performance Measures. Künftig müssen diese in einer zentralen Anhangangabe erläutert, auf IFRS-Zwischensummen übergeleitet und inklusive Steuer- und Minderheiteneffekten transparent gemacht werden. Die Botschaft der ESMA ist klar: Inflationsartige „Adjusted“-Kennzahlen ohne stringente Herleitung werden es schwerer haben.
Mehr als ein Bilanzthema
Die Umsetzung ist kein reines Accounting-Projekt. IT-Systeme, Reportingprozesse und ESEF-Mappings müssen angepasst werden; zugleich erwartet die Aufsicht bereits vor 2027 belastbare Angaben zu den erwarteten Effekten. IFRS 18 wird damit zum Stresstest für Governance, Transparenz und interne Steuerungslogik und zum Lackmustest für die Qualität der europäischen Finanzberichterstattung.

