Genau wie beim Enforcement der Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 werden die nationalen Enforcement-Stellen auch im kommenden Jahr in den IFRS-Abschlüssen ein Hauptaugenmerk auf die Berücksichtigung von klimabezogenen Sachverhalten (u.a. Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte, Rückstellungen, Power Purchase Agreements) legen. Wichtig ist insbesondere die Konsistenz der Angaben im IFRS-Abschluss (inkl. Lagebericht) mit den Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Kriegsgeschehen beeinflusst Prüfungsschwerpunkte
Als zweiter Prüfungsschwerpunkt werden die direkten finanziellen Konsequenzen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine für die Unternehmen genannt. Dies betrifft insbesondere Themen wie die Beurteilung des Vorliegens von Kontrolle i.S.v. IFRS 10, gemeinschaftlicher Kontrolle nach IFRS 11 und der Fähigkeit zur Ausübung von maßgeblichem Einfluss nach IAS 28, aber auch Themen wie zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche i.S.v. IFRS 5.
Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds
Drittens betont die ESMA die Notwendigkeit zur sachgerechten Beurteilung der Auswirkungen des derzeitigen makroökonomischen Umfelds und der vorhandenen Unsicherheiten auf die Abschlüsse. Mittels klarer und detaillierter Angaben ist sicherzustellen, dass die Abschlussadressaten relevante, genaue und zeitnahe Informationen erhalten.
Darüber hinaus enthält das Public Statement der ESMA Hinweise in Bezug auf die nicht-finanzielle Berichterstattung, die Angabe von alternativen Leistungskennzahlen und zum European Single Electronic Format (ESEF).