• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESMA Prüfungsschwerpunkte für die Jahresfinanzberichte 2022

11.11.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA Prüfungsschwerpunkte für die Jahresfinanzberichte 2022

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat ihr Public Statement mit den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten der nationalen Enforcement-Stellen in der EU für die Prüfung der Jahresfinanzberichte von kapitalmarktorientierten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Genau wie beim Enforcement der Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 werden die nationalen Enforcement-Stellen auch im kommenden Jahr in den IFRS-Abschlüssen ein Hauptaugenmerk auf die Berücksichtigung von klimabezogenen Sachverhalten (u.a. Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte, Rückstellungen, Power Purchase Agreements) legen. Wichtig ist insbesondere die Konsistenz der Angaben im IFRS-Abschluss (inkl. Lagebericht) mit den Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Kriegsgeschehen beeinflusst Prüfungsschwerpunkte

Als zweiter Prüfungsschwerpunkt werden die direkten finanziellen Konsequenzen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine für die Unternehmen genannt. Dies betrifft insbesondere Themen wie die Beurteilung des Vorliegens von Kontrolle i.S.v. IFRS 10, gemeinschaftlicher Kontrolle nach IFRS 11 und der Fähigkeit zur Ausübung von maßgeblichem Einfluss nach IAS 28, aber auch Themen wie zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche i.S.v. IFRS 5.

Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds

Drittens betont die ESMA die Notwendigkeit zur sachgerechten Beurteilung der Auswirkungen des derzeitigen makroökonomischen Umfelds und der vorhandenen Unsicherheiten auf die Abschlüsse. Mittels klarer und detaillierter Angaben ist sicherzustellen, dass die Abschlussadressaten relevante, genaue und zeitnahe Informationen erhalten.

Darüber hinaus enthält das Public Statement  der ESMA Hinweise in Bezug auf die nicht-finanzielle Berichterstattung, die Angabe von alternativen Leistungskennzahlen und zum European Single Electronic Format (ESEF).


IDW vom 09.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)