• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESMA-Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024

28.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA-Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die nationalen Aufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums haben die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) betont die Wichtigkeit transparenter Berichterstattung und interner Kontrollen. Die Schwerpunkte für IFRS-Finanzberichte liegen auf Liquiditätsrisiken, wesentlichen Schätzungen und der Offenlegung von Lieferkettenfinanzierungen. Im Bereich Nachhaltigkeit geht es um eine detaillierte Wesentlichkeitsanalyse, Anforderungen an das Berichtsformat und die Offenlegung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Auch elektronische Berichterstattung im ESEF-Format ist ein Fokus, besonders auf korrekte Tagging-Methoden. Die Prüfungsschwerpunkte untergliedern sich wie folgt:

Schwerpunkte in Bezug auf IFRS-Abschlüsse

  • Liquiditätsüberlegungen
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und signifikante Schätzungen

Schwerpunkte in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • Umfang und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts
  • Angaben nach Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung

Schwerpunkt in Bezug auf die ESEF-Berichterstattung

  • Häufige Fehler in der Bilanz

Zudem formuliert die ESMA allgemeine Erwägungen und Hinweise zu weiteren Themen, die jedoch keine Prüfungsschwerpunkte darstellen. Hierzu gehört insb. die Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten.


DRSC vom 28.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht