• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESMA-Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024

28.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA-Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die nationalen Aufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums haben die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) betont die Wichtigkeit transparenter Berichterstattung und interner Kontrollen. Die Schwerpunkte für IFRS-Finanzberichte liegen auf Liquiditätsrisiken, wesentlichen Schätzungen und der Offenlegung von Lieferkettenfinanzierungen. Im Bereich Nachhaltigkeit geht es um eine detaillierte Wesentlichkeitsanalyse, Anforderungen an das Berichtsformat und die Offenlegung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Auch elektronische Berichterstattung im ESEF-Format ist ein Fokus, besonders auf korrekte Tagging-Methoden. Die Prüfungsschwerpunkte untergliedern sich wie folgt:

Schwerpunkte in Bezug auf IFRS-Abschlüsse

  • Liquiditätsüberlegungen
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und signifikante Schätzungen

Schwerpunkte in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • Umfang und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts
  • Angaben nach Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung

Schwerpunkt in Bezug auf die ESEF-Berichterstattung

  • Häufige Fehler in der Bilanz

Zudem formuliert die ESMA allgemeine Erwägungen und Hinweise zu weiteren Themen, die jedoch keine Prüfungsschwerpunkte darstellen. Hierzu gehört insb. die Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten.


DRSC vom 28.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht