09.11.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2021

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2021 veröffentlicht. Kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer sollten diese bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2020 besonders berücksichtigen.

Ein besonderer Schwerpunkt der Prüfungsschwerpunkte für 2021 liegt auf Sachverhalten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2020 lesen Sie in der nachfolgenden Auflistung.

Bei den Prüfungsschwerpunkten handelt es sich um

  • die Anwendung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Unternehmensfortführung, den signifikanten Beurteilungen und Schätzungsunsicherheiten sowie dem Ausweis von Posten im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
  • die Anwendung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten; schwerpunktmäßig die Beurteilung, wie der erzielbare Betrag von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen und materiellen Vermögenswerten durch die Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten beeinflusst werden kann. Die ESMA vertritt unverändert die Ansicht, dass die negativen Auswirkungen von COVID-19 einen starken Hinweis darauf liefern, dass einer oder mehrere der Wertminderungsindikatoren in IAS 36 vorliegen
  • die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – dazu gehören vor allem allgemeine Überlegungen zu Risiken aus Finanzinstrumenten, die sich auf das Liquiditätsrisiko konzentrieren, sowie spezifische Überlegungen zur Anwendung von IFRS 9 für Kreditinstitute bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste
  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse, einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern, die die Erleichterungen „COVID-19-bezogener Mietkonzessionen“ (Änderung an IFRS 16) angewendet haben.

Darüber hinaus befasst sich die ESMA vor allem mit

  • den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf nicht-finanzielle Themen
  • sozialen und arbeitnehmerbezogenen Themen, vor allem in Bezug auf Regelungen der Fernarbeit (remote working arrangements) und die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäftsmodell und die Wertschöpfung einschließlich diesbezüglicher Anhangangaben
  • Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und
  • Überlegungen zur Anwendung der ESMA-Richtlinien zu alternativen Leistungskennzahlen (APM) in Bezug auf COVID-19.

(WPK vom 05.11.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht