09.11.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2021

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2021 veröffentlicht. Kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer sollten diese bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2020 besonders berücksichtigen.

Ein besonderer Schwerpunkt der Prüfungsschwerpunkte für 2021 liegt auf Sachverhalten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2020 lesen Sie in der nachfolgenden Auflistung.

Bei den Prüfungsschwerpunkten handelt es sich um

  • die Anwendung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Unternehmensfortführung, den signifikanten Beurteilungen und Schätzungsunsicherheiten sowie dem Ausweis von Posten im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
  • die Anwendung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten; schwerpunktmäßig die Beurteilung, wie der erzielbare Betrag von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen und materiellen Vermögenswerten durch die Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten beeinflusst werden kann. Die ESMA vertritt unverändert die Ansicht, dass die negativen Auswirkungen von COVID-19 einen starken Hinweis darauf liefern, dass einer oder mehrere der Wertminderungsindikatoren in IAS 36 vorliegen
  • die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – dazu gehören vor allem allgemeine Überlegungen zu Risiken aus Finanzinstrumenten, die sich auf das Liquiditätsrisiko konzentrieren, sowie spezifische Überlegungen zur Anwendung von IFRS 9 für Kreditinstitute bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste
  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse, einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern, die die Erleichterungen „COVID-19-bezogener Mietkonzessionen“ (Änderung an IFRS 16) angewendet haben.

Darüber hinaus befasst sich die ESMA vor allem mit

  • den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf nicht-finanzielle Themen
  • sozialen und arbeitnehmerbezogenen Themen, vor allem in Bezug auf Regelungen der Fernarbeit (remote working arrangements) und die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäftsmodell und die Wertschöpfung einschließlich diesbezüglicher Anhangangaben
  • Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und
  • Überlegungen zur Anwendung der ESMA-Richtlinien zu alternativen Leistungskennzahlen (APM) in Bezug auf COVID-19.

(WPK vom 05.11.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)