02.11.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2019

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat die Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht, die kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2018 besonders berücksichtigen sollten.

Bei den Prüfungsschwerpunkten handelt es sich um

  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • IFRS 9 Finanzinstrumente und
  • Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen aus der Implementierung von IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Die ESMA unterstreicht darüber hinaus die Bedeutung der Angabe nichtfinanzieller Informationen mit den Schwerpunkten auf Umwelt- und Klimaaspekten sowie spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen (APM).

Auswirkungen des „Brexit“

Die Ersteller haben die möglichen Auswirkungen des „Brexit“ zu analysieren und darzustellen, was zu zusätzlichen Herausforderungen führen dürfte.

Weitergehende Informationen zu den Prüfungsschwerpunkten sind auf der Internetseite der ESMA verfügbar.

(WPK vom 30.10.2018 / Viola C. Didier)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Fachmodul Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht