02.11.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2019

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat die Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht, die kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2018 besonders berücksichtigen sollten.

Bei den Prüfungsschwerpunkten handelt es sich um

  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • IFRS 9 Finanzinstrumente und
  • Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen aus der Implementierung von IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Die ESMA unterstreicht darüber hinaus die Bedeutung der Angabe nichtfinanzieller Informationen mit den Schwerpunkten auf Umwelt- und Klimaaspekten sowie spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen (APM).

Auswirkungen des „Brexit“

Die Ersteller haben die möglichen Auswirkungen des „Brexit“ zu analysieren und darzustellen, was zu zusätzlichen Herausforderungen führen dürfte.

Weitergehende Informationen zu den Prüfungsschwerpunkten sind auf der Internetseite der ESMA verfügbar.

(WPK vom 30.10.2018 / Viola C. Didier)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Fachmodul Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)