Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte bekanntgegeben, die von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihren Prüfungen zu beachten sind.
In Deutschland sind die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zu beachten. Eine ausführliche Darstellung der Prüfungsschwerpunkte steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung. Die Prüfungsschwerpunkte 2017 im Überblick:
1. Darstellung des Erfolgs, dabei insbesondere:
Ausweis von Informationen im Abschluss, die nicht ausdrücklich in den IFRS gefordert werden
Ausweiszeilen, Überschriften und Zwischensummen
Segmentinformationen
Bewegungen im sonstigen Ergebnis
Ergebnis je Aktie
ESMA-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen (mittelbare Anwendung)
2. Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital
3. Angaben zur Auswirkung neuer Standards auf zukünftige Abschlüsse nach IAS 8.30:
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 16 Leasingverhältnisse
ESMA erinnert außerdem daran, dass betroffene Unternehmen auf die mit dem „Brexit“ verbundenen Risiken eingehen sollten.
(WPK vom 02.11.2016/ Viola C. Didier)