02.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2017

Beitrag mit Bild

Aufgabe der ESMA mit Sitz in Paris ist es, das öffentliche Interesse zu schützen. Dazu ist sie u.a. befugt, Vorschläge für Verordnungen vorzulegen oder gegenüber Marktteilnehmern direkt aktiv zu werden.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte bekanntgegeben, die von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihren Prüfungen zu beachten sind.

In Deutschland sind die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zu beachten. Eine ausführliche Darstellung der Prüfungsschwerpunkte steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung. Die Prüfungsschwerpunkte 2017 im Überblick:

1. Darstellung des Erfolgs, dabei insbesondere:

Ausweis von Informationen im Abschluss, die nicht ausdrücklich in den IFRS gefordert werden

Ausweiszeilen, Überschriften und Zwischensummen

Segmentinformationen

Bewegungen im sonstigen Ergebnis

Ergebnis je Aktie

ESMA-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen (mittelbare Anwendung)

2. Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital

3. Angaben zur Auswirkung neuer Standards auf zukünftige Abschlüsse nach IAS 8.30:

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 16 Leasingverhältnisse

ESMA erinnert außerdem daran, dass betroffene Unternehmen auf die mit dem „Brexit“ verbundenen Risiken eingehen sollten.

(WPK vom 02.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


24.02.2026

Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Das FG Münster stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die 20-Arbeitnehmer-Grenze bleibt ein maßgeblicher Orientierungspunkt bei der Lohnsteuer-Pauschalierung.

weiterlesen
Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


24.02.2026

Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Eine aktuelle Studie belegt, dass Homeoffice dauerhaft etabliert ist und Unternehmen nun gefordert sind, hybride Arbeitsmodelle strategisch auszugestalten.

weiterlesen
Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)