02.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2017

Beitrag mit Bild

Aufgabe der ESMA mit Sitz in Paris ist es, das öffentliche Interesse zu schützen. Dazu ist sie u.a. befugt, Vorschläge für Verordnungen vorzulegen oder gegenüber Marktteilnehmern direkt aktiv zu werden.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte bekanntgegeben, die von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihren Prüfungen zu beachten sind.

In Deutschland sind die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zu beachten. Eine ausführliche Darstellung der Prüfungsschwerpunkte steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung. Die Prüfungsschwerpunkte 2017 im Überblick:

1. Darstellung des Erfolgs, dabei insbesondere:

Ausweis von Informationen im Abschluss, die nicht ausdrücklich in den IFRS gefordert werden

Ausweiszeilen, Überschriften und Zwischensummen

Segmentinformationen

Bewegungen im sonstigen Ergebnis

Ergebnis je Aktie

ESMA-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen (mittelbare Anwendung)

2. Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital

3. Angaben zur Auswirkung neuer Standards auf zukünftige Abschlüsse nach IAS 8.30:

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 16 Leasingverhältnisse

ESMA erinnert außerdem daran, dass betroffene Unternehmen auf die mit dem „Brexit“ verbundenen Risiken eingehen sollten.

(WPK vom 02.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)