02.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2017

Beitrag mit Bild

Aufgabe der ESMA mit Sitz in Paris ist es, das öffentliche Interesse zu schützen. Dazu ist sie u.a. befugt, Vorschläge für Verordnungen vorzulegen oder gegenüber Marktteilnehmern direkt aktiv zu werden.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte bekanntgegeben, die von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihren Prüfungen zu beachten sind.

In Deutschland sind die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zu beachten. Eine ausführliche Darstellung der Prüfungsschwerpunkte steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung. Die Prüfungsschwerpunkte 2017 im Überblick:

1. Darstellung des Erfolgs, dabei insbesondere:

Ausweis von Informationen im Abschluss, die nicht ausdrücklich in den IFRS gefordert werden

Ausweiszeilen, Überschriften und Zwischensummen

Segmentinformationen

Bewegungen im sonstigen Ergebnis

Ergebnis je Aktie

ESMA-Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen (mittelbare Anwendung)

2. Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital

3. Angaben zur Auswirkung neuer Standards auf zukünftige Abschlüsse nach IAS 8.30:

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 16 Leasingverhältnisse

ESMA erinnert außerdem daran, dass betroffene Unternehmen auf die mit dem „Brexit“ verbundenen Risiken eingehen sollten.

(WPK vom 02.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht