• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2016 bekannt gegeben

11.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2016 bekannt gegeben

Beitrag mit Bild

Die aktuellen Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2016 betreffen unter anderem die Kapitalflussrechnung und dazugehörige Anhangangaben.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2016 bekannt gegeben.

Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen die aktuellen Prüfungsschwerpunkte bei ihren Prüfungen im Rahmen der Enforcement-Verfahren beachten, um eine möglichst konsistente Anwendung der IFRS innerhalb der EU zu erreichen.

Die Schwerpunkte für die Prüfungen umfassen die

  • Auswirkungen der Finanzmarktbedingungen auf den Abschluss
  • Kapitalflussrechnung und zugehörige Anhangangaben (IAS 7)
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zugehörige Angaben (IFRS 13)

Außerdem stehen die Prüfungsschwerpunkte des Vorjahres und die Anwendung neuer oder geänderter IFRS auf dem Programm.

(WPK News vom 10.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)