• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2016 bekannt gegeben

11.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA: Prüfungsschwerpunkte 2016 bekannt gegeben

Beitrag mit Bild

Die aktuellen Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2016 betreffen unter anderem die Kapitalflussrechnung und dazugehörige Anhangangaben.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2016 bekannt gegeben.

Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen die aktuellen Prüfungsschwerpunkte bei ihren Prüfungen im Rahmen der Enforcement-Verfahren beachten, um eine möglichst konsistente Anwendung der IFRS innerhalb der EU zu erreichen.

Die Schwerpunkte für die Prüfungen umfassen die

  • Auswirkungen der Finanzmarktbedingungen auf den Abschluss
  • Kapitalflussrechnung und zugehörige Anhangangaben (IAS 7)
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zugehörige Angaben (IFRS 13)

Außerdem stehen die Prüfungsschwerpunkte des Vorjahres und die Anwendung neuer oder geänderter IFRS auf dem Programm.

(WPK News vom 10.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank