• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESMA: Produktintervention bei spekulativen Produkten

27.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

ESMA: Produktintervention bei spekulativen Produkten

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Produktinterventionsmaßnahmen hinsichtlich binärer Optionen und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) beschlossen.

Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden werden verboten. In Bezug auf CFDs gelten künftig Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung. Dem Beschluss war eine öffentliche Anhörung vorausgegangen. Die Maßnahmen werden nun zunächst in die europäischen Amtssprachen übersetzt und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Umsetzungsfristen zu laufen.

Was sind CFDs?

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.

(BaFin vom 27.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank