Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Produktinterventionsmaßnahmen hinsichtlich binärer Optionen und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) beschlossen.
Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden werden verboten. In Bezug auf CFDs gelten künftig Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung. Dem Beschluss war eine öffentliche Anhörung vorausgegangen. Die Maßnahmen werden nun zunächst in die europäischen Amtssprachen übersetzt und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Umsetzungsfristen zu laufen.
Was sind CFDs?
CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.
(BaFin vom 27.03.2018 / Viola C. Didier)