• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESMA: Produktintervention bei spekulativen Produkten

27.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

ESMA: Produktintervention bei spekulativen Produkten

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Produktinterventionsmaßnahmen hinsichtlich binärer Optionen und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) beschlossen.

Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden werden verboten. In Bezug auf CFDs gelten künftig Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung. Dem Beschluss war eine öffentliche Anhörung vorausgegangen. Die Maßnahmen werden nun zunächst in die europäischen Amtssprachen übersetzt und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Umsetzungsfristen zu laufen.

Was sind CFDs?

CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.

(BaFin vom 27.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)