Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat den Entwurf einer Aktualisierung der Basistaxonomie für ESEF veröffentlicht und der Europäischen Kommission zur Verabschiedung übermittelt.
Der Entwurf umfasst die Aktualisierung der von der IFRS-Stiftung jährlich aktualisierten IFRS-Taxonomie, die als Grundlage der Basistaxonomie für ESEF dient. Durch die Aktualisierung wird eine elektronische Berichterstattung gefördert, die Umsetzung der Kennzeichnungsanforderungen erleichtert und die Vergleichbarkeit der Einreichungen für Endnutzer auf europäischer und globaler Ebene gewährleistet.
Anwendungszeitpunkt
Gemäß dem Entwurf soll die Aktualisierung der Basistaxonomie 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und ist für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 01.01.2020 anzuwenden.
(DRSC vom 11.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)
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18.02.2026
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme
Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

