18.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA-Empfehlungen zur Anwendung von IFRS 17

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung mit Empfehlungen zum Thema ‚Transparenz bei der Umsetzung von IFRS 17 ‚Versicherungsverträge“ herausgegeben.

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

In der Erklärung wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass Emittenten die Nutzer ihrer Abschlüsse begleiten, damit diese die erwarteten Auswirkungen der Anwendung des neuen Standards auf die Rechnungslegung verstehen. Die Empfehlungen der ESMA beziehen sich auf die Angabe der erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 17 in den Zwischen- und Jahresabschlüssen für 2022.

Empfehlungen der ESMA

Wenn die Auswirkungen voraussichtlich bedeutend sein werden, erwartet die ESMA, dass die Emittenten Folgendes tun:

  • Informationen über die bei der Erstanwendung von IFRS 17 zu treffenden wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereitstellen, wie z. B. die Methoden zur Berechnung des Abzinsungssatzes und die Anwendung der Vorschriften über die Aggregationsebene;
  • die erwarteten Auswirkungen so aufschlüsseln, dass sie für die Adressaten der Abschlüsse entscheidungsnützlich sind; und
  • die Art der Auswirkungen (auf den Ansatz, die Bewertung und die Darstellung) erläutern, damit die Adressaten des Abschlusses die Änderungen und ihre Haupttreiber im Vergleich zu den unter IFRS 4 angewendeten Prinzipien zur Klassifizierung verstehen können.

ESMA fordert die Emittenten außerdem auf, die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17 auf alternative Erfolgskennzahlen, die der Emittent möglicherweise verwendet, zu erläutern, sofern diese Auswirkungen bestehen.

Die englischsprachige Erklärung finden Sie auf der Internetseite der ESMA.


IAS Plus, Deloitte vom 16.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank