18.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA-Empfehlungen zur Anwendung von IFRS 17

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung mit Empfehlungen zum Thema ‚Transparenz bei der Umsetzung von IFRS 17 ‚Versicherungsverträge“ herausgegeben.

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

In der Erklärung wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass Emittenten die Nutzer ihrer Abschlüsse begleiten, damit diese die erwarteten Auswirkungen der Anwendung des neuen Standards auf die Rechnungslegung verstehen. Die Empfehlungen der ESMA beziehen sich auf die Angabe der erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 17 in den Zwischen- und Jahresabschlüssen für 2022.

Empfehlungen der ESMA

Wenn die Auswirkungen voraussichtlich bedeutend sein werden, erwartet die ESMA, dass die Emittenten Folgendes tun:

  • Informationen über die bei der Erstanwendung von IFRS 17 zu treffenden wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereitstellen, wie z. B. die Methoden zur Berechnung des Abzinsungssatzes und die Anwendung der Vorschriften über die Aggregationsebene;
  • die erwarteten Auswirkungen so aufschlüsseln, dass sie für die Adressaten der Abschlüsse entscheidungsnützlich sind; und
  • die Art der Auswirkungen (auf den Ansatz, die Bewertung und die Darstellung) erläutern, damit die Adressaten des Abschlusses die Änderungen und ihre Haupttreiber im Vergleich zu den unter IFRS 4 angewendeten Prinzipien zur Klassifizierung verstehen können.

ESMA fordert die Emittenten außerdem auf, die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17 auf alternative Erfolgskennzahlen, die der Emittent möglicherweise verwendet, zu erläutern, sofern diese Auswirkungen bestehen.

Die englischsprachige Erklärung finden Sie auf der Internetseite der ESMA.


IAS Plus, Deloitte vom 16.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Meldung

© Andrey Popov / fotolia.com


23.09.2026

EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Neue Prüfpflichten für Nachhaltigkeitsversprechen durch die EmpCo schaffen ein weiteres interessantes Betätigungsfeld für Wirtschaftsprüfer.

weiterlesen
EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht