Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) verabschiedet. Erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Abschlüsse und Lageberichte im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (Format nach der ESEF-Verordnung 2019/815) im Bundesanzeiger offenzulegen.
Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) wurde am 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte das Gesetz in seiner 992. Sitzung am 03.07.2020 gebilligt. Mit dem Gesetz wird Art. 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie umgesetzt. Danach müssen Jahresfinanzberichte von Inlandsemittenten mit Wirkung zum 01.01.2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden.
Prüfungsurteil im Bestätigungsvermerk
Der Abschlussprüfer dieser Unternehmen muss bei der Abschlussprüfung im Bestätigungsvermerk auch ein Prüfungsurteil dazu abgeben, ob die von den gesetzlichen Vertretern für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den ESEF-Vorgaben entsprechen.
Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 09.10.2020 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) verabschiedet und eine Empfehlung ausgesprochen, bei den anstehenden Abschlussprüfungen betroffener Unternehmen bereits diesen Entwurf anzuwenden.
Fragen zur Durchführung bei ESEF-Prüfung
Der auf ISAE 3000 (Revised) aufsetzende Entwurf beantwortet einerseits Fragen der Durchführung von ESEF-Prüfungen. Er befasst sich aber auch mit Fragen der Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis solcher Prüfungen innerhalb des Bestätigungsvermerks.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.05.2021 abgegeben werden. Der Entwurf IDW EPS 410 steht hier zum Download bereit.
(IDW vom 15.10.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)