19.08.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

ESEF im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Das European Single Electronic Format, kurz ESEF, kommt. Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte wurde im Bundesgesetzblatt vom 18.08.2020 verkündet. Damit tritt das Gesetz am 19.08.2020 in Kraft.

Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie, wonach bestimmte Kapitalmarktunternehmen mit Wirkung zum 01.01.2020 verpflichtet werden, ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen. Die neuen Formatvorgaben sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden, die für das nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.

Das bringt das elektronische Berichtsformat

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes sind Änderungen im Handelsbilanzrecht für kapitalmarktorientierte Unternehmen:

  • Elektronische Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse, der Lage- und Konzernlageberichte sowie ihrer sog. (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide im Format Extensible Hyper Text Markup Language (XHTML)
  • Auszeichnung der betroffenen IFRS-Konzernabschlüsse auf Basis der ESEF-Taxonomie mit Hilfe der Inline eXtensible Business Reporting Language (iXBRL)
  • Elektronische Formvorgaben für die Unterzeichnung der betroffenen Abschlüsse und Bilanzeide
  • Gegenstand der daran anschließenden Vorschriften zur Offenlegung, Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle sind dann gemäß Referentenentwurf die elektronischen Dokumente.
  • Das Verbot der Beifügung des Bestätigungsvermerks in § 328 Abs. 2 Satz 2 HGB beschränkt sich auf solche Wiedergaben von Abschlüssen, die nicht der gesetzlichen Form entsprechen. Hierdurch wird klargestellt, dass eine Beifügung des Bestätigungsvermerks möglich ist, wenn die Wiedergabe des Abschlusses in der gesetzlichen Form erfolgt, und zwar auch dann, wenn für die Wiedergabe ein anderes als das gesetzliche Format gewählt wird.

Finanzberichterstattung: Sind Sie bereit für das ESEF?

Lesen Sie hierzu unser Interview mit Prof. Dr. Dirk Jödicke, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensrechnung an der Hochschule Düsseldorf: https://www.der-betrieb.de/interview/finanzberichterstattung-sind-sie-bereit-fuer-das-esef/

(DRSC vom 18.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)