22.07.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

ESEF-Berichterstattungshandbuch aktualisiert

Die ESMA hat das ESEF-Berichterstattungshandbuch über das einheitliche europäische elektronische Format (ESEF Reporting Manual) aktualisiert. Darüber informiert die WPK.

Beitrag mit Bild

saiarlawka/123rf.com

Am 11.07.2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) das ESEF-Berichterstattungshandbuch über das einheitliche europäische elektronische Format (ESEF Reporting Manual) aktualisiert. Ebenso wurde Annex II des technischen Regulierungsstandards aktualisiert. Das aktualisierte Werk enthält technische Verbesserungen und Anleitungen, um die Analyse und den Vergleich der im Jahresfinanzbericht enthaltenen Daten zu optimieren, beispielsweise:

  • Empfehlungen zur Kennzeichnung von leeren Feldern oder Bindestrich-Symbolen,
  • Klarstellungen zur Verankerung von Erweiterungselementen und
  • praktische Empfehlungen zur Verbesserung der Lesbarkeit der aus einem Block-Tagging extrahierten Informationen.

Die ESMA erwartet von den Emittenten, dass sie die im Berichterstattungshandbuch enthaltenen Leitlinien bei der Erstellung ihrer Jahresfinanzberichte für 2024 befolgen. Auch Softwarefirmen haben die Anleitungen der ESMA bei der Entwicklung ihrer Produkte für die Erstellung von Jahresfinanzberichten im iXBRL-Format zu beachten.


WPK vom 19.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)