• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESEF-Basistaxonomie 2021 in EU-Recht übernommen

15.03.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

ESEF-Basistaxonomie 2021 in EU-Recht übernommen

Die neue Version der Basistaxonomie basiert auf der im März 2021 von der IFRS-Stiftung veröffentlichten (jährlichen) Aktualisierung 2021 der IFRS-Taxonomie und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen.

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Am 07.03.2022 wurde die vierte Fassung der delegierten Verordnung (EU) 2022/352 der Europäischen Kommission vom 29.11.2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Diese Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2020/1989 vom 06.11.2020. Hiermit wird die für ESEF zu verwendende neue Version der Basistaxonomie der ESMA übernommen. Sie basiert nunmehr auf der im März 2021 von der IFRS-Stiftung veröffentlichten jährlichen Aktualisierung 2021 der IFRS-Taxonomie.

Anwendungszeitpunkt der Basistaxonomie 2021

Das Taxonomie-Update 2021 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Basistaxonomie 2021 bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 01.01.2022 beginnen.

Zum Hintergrund

Die ESMA entwickelt die für ESEF zu verwendende Basistaxonomie. Sie baut auf der Taxonomie der IFRS-Stiftung auf bzw. ist eine Erweiterung derselben. Die IFRS-Stiftung aktualisiert die IFRS-Taxonomie alljährlich, um u. a. der Herausgabe neuer IFRS oder der Änderung bestehender IFRS, der Analyse der in der Praxis üblichen Angaben oder allgemeinen inhaltlichen oder technischen Verbesserungen der IFRS-Taxonomie Rechnung zu tragen. Um die jährlichen Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie zu berücksichtigen, aktualisiert die ESMA auch die technischen Regulierungsstandards regelmäßig.


DRSC vom 10.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank