31.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Erweiterte Mitbestimmungsrechte umstritten

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhobenen Forderungen zur Stärkung der Unternehmensmitbestimmung stoßen bei Experten auf ein geteiltes Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich.

Nach den Vorstellungen der Grünen sollen unter anderem Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 soll zudem auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollen in die Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden. Außerdem ist es aus Sicht der Grünen gerechtfertigt, den Schwellenwert, ab dem die paritätische Mitbestimmung gilt, von bislang 2.000 auf 1.000 Beschäftigte abzusenken.

Maßnahmen gegen Mitbestimmungsvermeidung

Gewerkschaftsvertreter sprachen sich für die vorgeschlagenen Neuregelungen aus. Ablehnung gab es von Seiten der Arbeitgeberverbände. Der Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten entspräche dem Wert aus der Montanmitbestimmung, die für Gewerkschaften als Blaupause für Mitbestimmungsgesetze gelte, sagte Rainald Thannisch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Einbeziehung der Stiftung mit Geschäftsbetrieb sei ein wichtiger und notwendiger Schritt in diese Richtung, betonte er. Auch die im Antrag der Grünen aufgeführten Maßnahmen gegen die Mitbestimmungsvermeidung mit Hilfe der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) seien richtig, da derzeit die SE die Möglichkeit des sogenannten „Einfrierens“ eines mitbestimmungsfreien oder lediglich drittelmitbestimmten Zustandes ermögliche, so der DGB­Vertreter.

Tendenz zur Vermeidung von Mitbestimmung

Vor einer „schleichende Erosion der Mitbestimmung“ warnte der Einzelsachverständige Sebastian Sick. Die Tendenz zur Vermeidung von Mitbestimmung habe zugenommen, sagte er. Eine europäische Rahmenrichtlinie zu Mindeststandards der Mitbestimmung sei daher ein wichtiges Ziel, um die Entstehung neuer Lücken in europäischen Rechtsakten zu vermeiden. Dass Unternehmen ihre Rechtsformen verändern, um Mitbestimmung zu vermeiden könne sie nicht bestätigen, meinte hingegen Sibylle Talkenberg vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Eine solche Änderung sei niemals monokausal. Silke Steltmann vom Bundesarbeitgeberverband Chemie sagte, die geplanten Ausweitungen der Unternehmensmitbestimmung wiesen in die falsche Richtung. Die deutschen Regelungen gingen schon jetzt deutlich weiter als im Rest Europas und stellten ein Investitionshindernis dar.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.05.2017 / BAP, PM vom 03.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


09.12.2024

BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten

Ab 2025 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen.

weiterlesen
BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


09.12.2024

Kapitalmarktunion: Besserer Zugang zu Finanzdaten von Verbrauchern

Ziel der Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten ist es, die Einführung datengesteuerter Geschäftsmodelle im Finanzsektor zu fördern.

weiterlesen
Kapitalmarktunion: Besserer Zugang zu Finanzdaten von Verbrauchern

Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank