• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen

06.04.2018

Meldung, Steuerrecht

Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Die Grundsätze der BFH-Urteile vom 23.08.2017 (I R 52/14 und X R 38/15) sind nicht über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden. Dies stellt ein neues BMF-Schreiben klar.

Die Finanzverwaltung sieht sich an die mit BMF-Schreiben vom 27.04.2017 (BStBl I S. 741) veröffentlichte Vertrauensschutzregelung im Umgang mit Altfällen (Schuldenerlass bis einschließlich 08.02.2017) durch den Willen des Gesetzgebers weiterhin gebunden. In der Begründung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wird ausdrücklich auf diese Vertrauensschutzregelung Bezug genommen (vgl. BT-Drs. 18/12128, S. 33). Demnach ist für Schulderlasse bis (einschließlich) zum 08.02.2017 aus Vertrauensschutzgründen entsprechend dem o. g. BMF-Schreiben weiterhin nach dem BMF-Schreiben vom 27.03.2003 (BStBl I S. 240 (sog. Sanierungserlass)) zu verfahren.

Sanierungserlass gilt für Altfälle

Der Deutsche Bundestag hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und die Verfahrensweise der Verwaltung gebilligt, für Altfälle den Sanierungserlass weiterhin anzuwenden. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat damit im Rahmen seines Berichtes die in der Gesetzesbegründung ausdrücklich genannte Vertrauensschutzregelung der Verwaltung mittels sog. beredtem Schweigens des Gesetzgebers akzeptiert.

Das BMF-Schreiben vom 29.03.2018 finden Sie hier.

(BMF vom 29.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht