• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erstes Set von EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.11.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Erstes Set von EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Sustainability Reporting Board der EFRAG (EFRAG SRB) hat das erste Set europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ESRS) abgestimmt. Diese werden nun der EU-Kommission übermittelt.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Das Sustainability Reporting Board (SRB) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Auftrag die Standards für die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ESRS) zu entwickeln. Die Standards legen Umfang und Struktur der künftigen Berichterstattung fest. Das erste Set dieser Standards wird nun der EU-Kommission übermittelt.

Kommission will Standards bis Juni 2023 verabschieden

Der Präsident der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) Dr. VWL/BWL WP Salvador Marín ist Mitglied des EFRAG SRB und vertritt dabei die Interessen von KMU und kleinen und mittleren Kanzleien. Trotz bestehender Bedenken stimmte Marin für die Annahme dieser ersten ESRS-Standards. Insbesondere begrüßt er wesentliche Vereinfachungen einzelner Standards, die in den zurückliegenden Monaten im SRB erzielt werden konnten. Dennoch ist der EFAA-Präsident der Ansicht, dass die Interessen von KMU bei der Erarbeitung der Standards nicht im ausreichenden Maß Rechnung getragen wurde. Auf KMU können als Teil der Wertschöpfungskette verpflichteter Großunternehmen erhebliche Informationspflichten zukommen. Aus diesem Grund hat sich EFAA-Präsident Salvador Marin bei der Abstimmung über den Inhalt des Anschreibens an die EU-Kommission zur Kosten-Nutzen-Analyse für KMU enthalten. Die Standards sollen bis Juni 2023 von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

Zuvor hatte das EU-Parlament die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) angenommen. Damit stimmte es für die politische Einigung, die zuvor im sog. Trilog mit dem EU-Rat erzielt worden war. Es ist davon auszugehen, dass der EU-Rat Ende November ebenfalls die CSRD-Richtlinie annehmen wird. Diese tritt dann am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.


DStV vom 21.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


18.06.2026

BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Nicht jede Tätigkeit auf einem Schiff führt automatisch dazu, dass der Unternehmensstaat das Besteuerungsrecht erhält, so der BFH.

weiterlesen
BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht