Das BMF hat den Gesetzentwurf zum ersten BEPS-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Mit dem Entwurf sollen die Empfehlungen des BEPS-Projekts umgesetzt und weitere steuerliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können.
Entgegen den Erwartungen wurde die Anti Tax Avoidance-Richtlinie auf EU-Ebene nicht verabschiedet und soll am 17.06.2016 erneut verhandelt und beschlossen werden. Lediglich auf die Einfügung der länderbezogenen Berichterstattung, das sog. Country-by-Country Reporting (CbCR) in die EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation, 3rd Reform, DAC IV) konnten sich die EU-Mitgliedstaaten einigen.
Deutschland beginnt mit Umsetzung
Während also der Prozess zur Umsetzung des BEPS-Projekts auf EU-Ebene ins Stocken geraten ist, wird in Deutschland mit der Implementierung in nationales Recht begonnen. Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 31.05.2016 (XQ1205320) veröffentlicht. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 17.06.2016 beim BMF eingereicht werden.
Ziel des Gesetzes und betroffene Regelungsbereiche
Mit dem Referentenentwurf sollen die aus dem gemeinsamen Projekt von OECD und G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“ – BEPS) stammenden Empfehlungen zur Stärkung der Transparenz durch das CbCR sowie hinsichtlich des automatischen Austauschs von Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen zwischen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden (2nd Reform, DAC III). Zudem sollen weitere steuerliche Regelungen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können.
In der Kurzdarstellung des Referentenentwurfs zur BEPS-Umsetzung von RA/StB Dr. Martin Bartelt, RA Georg Geberth und StB Maik Heggmair in DER BETRIEB vom 10.06.2016, Heft 23, Seite 1335 – 1337, Dokumentennummer DB1205397 erfahren Sie weitere Einzelheiten.