10.06.2016

Meldung, Steuerrecht

Erster Referentenentwurf zur BEPS

Beitrag mit Bild

BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“, d.h. Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das BEPS-Projekt wurde mit dem Ziel initiiert, gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne vorzugehen.

Das BMF hat den Gesetzentwurf zum ersten BEPS-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Mit dem Entwurf sollen die Empfehlungen des BEPS-Projekts umgesetzt und weitere steuerliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können.

Entgegen den Erwartungen wurde die Anti Tax Avoidance-Richtlinie auf EU-Ebene nicht verabschiedet und soll am 17.06.2016 erneut verhandelt und beschlossen werden. Lediglich auf die Einfügung der länderbezogenen Berichterstattung, das sog. Country-by-Country Reporting (CbCR) in die EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation, 3rd Reform, DAC IV) konnten sich die EU-Mitgliedstaaten einigen.

Deutschland beginnt mit Umsetzung

Während also der Prozess zur Umsetzung des BEPS-Projekts auf EU-Ebene ins Stocken geraten ist, wird in Deutschland mit der Implementierung in nationales Recht begonnen. Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 31.05.2016 (XQ1205320) veröffentlicht. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 17.06.2016 beim BMF eingereicht werden.

Ziel des Gesetzes und betroffene Regelungsbereiche

Mit dem Referentenentwurf sollen die aus dem gemeinsamen Projekt von OECD und G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“ – BEPS) stammenden Empfehlungen zur Stärkung der Transparenz durch das CbCR sowie hinsichtlich des automatischen Austauschs von Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen zwischen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden (2nd Reform, DAC III). Zudem sollen weitere steuerliche Regelungen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können.

In der Kurzdarstellung des Referentenentwurfs zur BEPS-Umsetzung von RA/StB Dr. Martin Bartelt, RA Georg Geberth und StB Maik Heggmair in DER BETRIEB vom 10.06.2016, Heft 23, Seite 1335 – 1337, Dokumentennummer DB1205397 erfahren Sie weitere Einzelheiten.


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


08.09.2026

Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Höhere Alkoholsteuern, KTF-Umschichtungen und weitere Kürzungen sollen den Bundeshaushalt künftig deutlich entlasten.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Meldung

Der Betrieb


08.09.2026

Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Wird ein Wohnmobil für Heimfahrten genutzt und damit zwischen Arbeits- und Wohnort bewegt, fehlt es an der erforderlichen Beständigkeit der doppelten Haushaltsführung.

weiterlesen
Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht