• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erste Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft getreten

06.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Erste Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft getreten

Beitrag mit Bild

„Die zweite wichtige Säule unseres mit dem IT-Sicherheitsgesetz begonnen Bauwerks zur Verbesserung der IT-Sicherheit steht“, äußert sich Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zur Ersten Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes.

Am 03.05.2016 ist die von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegte Ministerverordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) in Kraft getreten.

Am 25. Juli 2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Betreiber kritischer Anlagen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen danach künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Die beim BSI eingehenden Meldungen werden bewertet und dann schnellstmöglich allen Betreibern mit einer entsprechenden Aufbereitung zur Verfügung gestellt.

Wann sind Anlagen kritische Infrastrukturen?

Mit der Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes können Betreiber feststellen, ob die von ihnen betriebenen Anlagen kritische Infrastrukturen sind und unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen oder nicht. Soweit sie betroffen sind, werden sie verpflichtet, dem BSI erhebliche Störungen ihrer informationstechnischen Systeme – je nach Sektor spätestens nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten – zu melden und innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen.

Welche Sektoren sind betroffen?

Die Verordnung bestimmt zunächst Kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung. Bis Anfang 2017 sollen per Änderungsverordnung auch die Anlagen in den Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen identifizierbar werden. Dies wird die dritte Komponente des Gesamtpaketes sein.

(BMI, PM vom 03.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht