• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

23.12.2025

Meldung, Steuerrecht

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Arbeitnehmer, die vorübergehend aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden, begründen unter bestimmten Voraussetzungen keine erste Tätigkeitsstätte. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden und sich dabei gegen die Auffassung des Bundesfinanzministeriums gestellt.

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Im entschiedenen Fall hatte ein brasilianischer Arbeitnehmer für zwei Jahre eine Tätigkeit an einer deutschen Betriebsstätte seines Arbeitgebers aufgenommen. Grundlage war jedoch keine lokale Anstellung, sondern eine Entsendungsvereinbarung, die das fortbestehende Arbeitsverhältnis mit der Heimatgesellschaft in Brasilien regelte. Der Kläger behielt seine Eigentumswohnung in Brasilien, lebte mit seiner Familie in Deutschland in einer Mietwohnung, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen wurden.

Keine erste Tätigkeitsstätte bei zeitlich befristeter Entsendung

Das Niedersächsische Finanzgericht stellte in seinem Urteil vom 14.05.2025 (9 K 94/23) klar, dass der Kläger in Deutschland keine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 EStG begründet hat. Entscheidend sei, dass die Entsendung auf maximal 48 Monate begrenzt war und kein inländischer Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Die betrieblichen Weisungen und die arbeitsrechtliche Bindung verblieben weiterhin beim brasilianischen Arbeitgeber. Auch die regelmäßige Tätigkeit an der deutschen Betriebsstätte (einschließlich 120 Homeoffice-Tagen) ändere daran nichts. Eine dauerhafte Zuordnung zu einer inländischen Tätigkeitsstätte fehle.

Steuerfreiheit der Unterkunftskosten möglich

Folglich seien die vom Arbeitgeber übernommenen Unterkunftskosten im Rahmen des § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei zu stellen. Die Hochrechnung auf einen Bruttobetrag inklusive Lohnsteuer, wie sie im Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt war, sei für die Einkommensteuerveranlagung nicht erforderlich. Damit folgte das FG nicht der Ansicht des Bundesfinanzministeriums, das in seinem Anwendungsschreiben vom 25.11.2020 eine andere Auslegung vertreten hatte.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil stärkt die Position grenzüberschreitend entsandter Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber. Es zeigt, dass eine erste Tätigkeitsstätte nicht allein durch eine regelmäßige Tätigkeit an einem bestimmten Ort in Deutschland entsteht, wenn die arbeitsrechtliche Bindung zum ausländischen Arbeitgeber fortbesteht und kein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.


Nds. FG vom 17.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©marteck/fotolia.com


08.10.2026

BFH stärkt Betriebsausgabenabzug bei Insolvenz

Insolvenzverwalterkosten sind bei betrieblicher Veranlassung steuerlich abziehbar und können unter Umständen auch Rückstellungen rechtfertigen.

weiterlesen
BFH stärkt Betriebsausgabenabzug bei Insolvenz

Meldung

©jirsak/123rf.com


08.10.2026

Bundesregierung will genossenschaftliche Rechtsform stärken

Genossenschaften sollen künftig schneller gegründet, einfacher digital verwaltet und besser vor Missbrauch geschützt werden.

weiterlesen
Bundesregierung will genossenschaftliche Rechtsform stärken

Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht