11.04.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Erste Firmen bieten Arbeit am Urlaubsort

Neue Arbeitsformen setzen sich nur langsam in Deutschland durch. Rund 8 % der deutschen Firmen bieten ihrer Belegschaft die Möglichkeit, am Urlaubsort auch zu arbeiten. Teilweise wird dabei die Arbeitszeit verringert, zeigt die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung.

Beitrag mit Bild

©travnikovstudio/fotolia.com

„Im Wettbewerb um Fachkräfte kann dies ein Mittel sein, um Beschäftigten ein besseres Gleichgewicht von Arbeit und Freizeit zu ermöglichen“, erklärt Julia Freuding aus der ifo-Niederlassung in Fürth die Ergebnisse der Befragung. Genutzt wird Workation bislang allerdings nur von 3,3 % der Belegschaft jener Firmen, die es auch anbieten.

„Workation“ ist nicht in jedem Beruf möglich

Bei Dienstleistern bieten 10 % der befragten Unternehmen Arbeit vom Urlaubsort aus an. In der Industrie sind es 8 %, im Handel aber nur 2 %. Die Dauer reicht der Umfrage zufolge von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. „Diese Arbeitsform ist nicht in jedem Beruf möglich, wird aber dort an Bedeutung gewinnen, wo sich das Homeoffice etabliert hat“, sagt Freuding.

Alternativ können Arbeitnehmer ein Sabbatjahr nehmen und bis zu ein Jahr freigestellt werden. Rund ein Viertel der befragten Unternehmen bietet diese Möglichkeit an. Für 17 % der befragten Personalleiter herrscht Ungewissheit, ob dieses Angebot in ihrem jeweiligen Unternehmen wahrgenommen werden kann. In 59 % ist diese Auszeit nicht möglich. Allerdings wird das Sabbatjahr mit zunehmender Firmengröße häufiger gewährt: Nur 9 % der kleinen, aber 54 % der großen Unternehmen haben dieses Angebot.

Alternative Bildungsurlaub

Eine weitere Möglichkeit ist der Bildungsurlaub: Dieser ist in fast allen Bundesländern gesetzlich geregelt – nur in Bayern und Sachsen fehlt dieser Anspruch. Trotzdem bieten ihn in Bayern 40 % und in Sachsen 31 % der Unternehmen an. Im scharfen Kontrast dazu ermöglichen ihn allerdings 88 % der befragten Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Möglichkeit besteht insgesamt in 59 % der Firmen. Allerdings nehmen im Durchschnitt nur 3,5 % der Beschäftigten in diesen Betrieben das Angebot auch wahr.


Ifo Institut vom 06.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht