11.04.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Erste Firmen bieten Arbeit am Urlaubsort

Neue Arbeitsformen setzen sich nur langsam in Deutschland durch. Rund 8 % der deutschen Firmen bieten ihrer Belegschaft die Möglichkeit, am Urlaubsort auch zu arbeiten. Teilweise wird dabei die Arbeitszeit verringert, zeigt die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung.

Beitrag mit Bild

©travnikovstudio/fotolia.com

„Im Wettbewerb um Fachkräfte kann dies ein Mittel sein, um Beschäftigten ein besseres Gleichgewicht von Arbeit und Freizeit zu ermöglichen“, erklärt Julia Freuding aus der ifo-Niederlassung in Fürth die Ergebnisse der Befragung. Genutzt wird Workation bislang allerdings nur von 3,3 % der Belegschaft jener Firmen, die es auch anbieten.

„Workation“ ist nicht in jedem Beruf möglich

Bei Dienstleistern bieten 10 % der befragten Unternehmen Arbeit vom Urlaubsort aus an. In der Industrie sind es 8 %, im Handel aber nur 2 %. Die Dauer reicht der Umfrage zufolge von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. „Diese Arbeitsform ist nicht in jedem Beruf möglich, wird aber dort an Bedeutung gewinnen, wo sich das Homeoffice etabliert hat“, sagt Freuding.

Alternativ können Arbeitnehmer ein Sabbatjahr nehmen und bis zu ein Jahr freigestellt werden. Rund ein Viertel der befragten Unternehmen bietet diese Möglichkeit an. Für 17 % der befragten Personalleiter herrscht Ungewissheit, ob dieses Angebot in ihrem jeweiligen Unternehmen wahrgenommen werden kann. In 59 % ist diese Auszeit nicht möglich. Allerdings wird das Sabbatjahr mit zunehmender Firmengröße häufiger gewährt: Nur 9 % der kleinen, aber 54 % der großen Unternehmen haben dieses Angebot.

Alternative Bildungsurlaub

Eine weitere Möglichkeit ist der Bildungsurlaub: Dieser ist in fast allen Bundesländern gesetzlich geregelt – nur in Bayern und Sachsen fehlt dieser Anspruch. Trotzdem bieten ihn in Bayern 40 % und in Sachsen 31 % der Unternehmen an. Im scharfen Kontrast dazu ermöglichen ihn allerdings 88 % der befragten Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Möglichkeit besteht insgesamt in 59 % der Firmen. Allerdings nehmen im Durchschnitt nur 3,5 % der Beschäftigten in diesen Betrieben das Angebot auch wahr.


Ifo Institut vom 06.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


15.10.2026

EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden müssen Banken Phishing-Schäden zunächst erstatten, können das Geld aber später zurückfordern.

weiterlesen
EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht