• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erste Erkenntnisse zum Entgelttransparenzgesetz

20.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Erste Erkenntnisse zum Entgelttransparenzgesetz

Beitrag mit Bild

©GregBrave/fotolia.com

Je größer das Unternehmen, umso größer ist der Arbeitsaufwand, die Vorschriften des Entgelttransparenzgesetzes zu implementieren. Mehr als die Hälfte der Unternehmen hat bisher keine Auskunftsverlangen bearbeiten müssen, zeigt eine Umfrage des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU).

Knapp die Hälfte der Unternehmen hat durch die Einführung strukturierter Prozesse die Vorschriften des Entgelttransparenzgesetzes in der betrieblichen Praxis umgesetzt; annähernd die Hälfte sieht die Implementierung solcher Prozesse als nicht notwendig an. „Wer die Vorgaben des neuen Gesetzes vollumfänglich eingeführt hat, hat einen hohen Arbeitsaufwand investieren müssen, um dann festzustellen, dass die große Welle an Auskunftsverlangen ausbleibt“, fasst BVAU-Präsident Alexander Zumkeller die Ergebnisse der Umfrage unter seinen Mitgliedern zum Umgang mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz in der betrieblichen Praxis zusammen.

Mitarbeitern aus dem Tarifbereich wollen Auskunft

„Wenn überhaupt Auskunftsverlangen gestellt werden, kommen diese von Mitarbeitern aus dem eigentlich vergütungstechnisch gut strukturierten und transparenten Tarifbereich“, ergänzt BVAU-Vizepräsident Prof. Dr. Rupert Felder. „Das ist ungewöhnlich, differenzieren doch Tarifverträge heute in keinem Fall mehr zwischen Frauen und Männern. Und nicht zu vergessen: der Betriebsrat bestimmt bei Eingruppierung oder zu den Entlohnungsgrundsätzen mit.“

Lohndiskriminierung muss bekämpft werden

Mehr als die Hälfte aller befragten Unternehmen haben noch gar kein Auskunftsverlangen nach dem Entgelttransparenzgesetz bearbeiten müssen. In Unternehmen bis 500 Beschäftigten liegt diese Quote bei 100 %. „Die im neuen Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung des Gesetzes durch den Gesetzgeber sollte diese ersten, aber auch alle weiteren Erfahrungen der betrieblichen Praxis berücksichtigen“, empfiehlt BVAU-Präsident Alexander Zumkeller und meint weiter: “Vermeintliche Lohndiskriminierung muss an den Ursachen bekämpft und nicht an den Symptomen kuriert werden.“

(BVAU, PM vom 19.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.01.2025

BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen der Werbebranche, insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Mietverträgen.

weiterlesen
BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


23.01.2025

Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Das FG Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil vom 08.10.2024 (3 K 37/22) als erstes Finanzgericht in Deutschland über die Einordnung des Carried Interest im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Zwecke eines DBA entschieden.

weiterlesen
Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Meldung

nito500/123rf.com


23.01.2025

EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die EU-Kommission wird ihre Arbeit gegen Menschenhändler weiter intensivieren, unter anderem durch die Einrichtung einer Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels.

weiterlesen
EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank