• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erste Erkenntnisse zum Entgelttransparenzgesetz

20.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Erste Erkenntnisse zum Entgelttransparenzgesetz

Beitrag mit Bild

©GregBrave/fotolia.com

Je größer das Unternehmen, umso größer ist der Arbeitsaufwand, die Vorschriften des Entgelttransparenzgesetzes zu implementieren. Mehr als die Hälfte der Unternehmen hat bisher keine Auskunftsverlangen bearbeiten müssen, zeigt eine Umfrage des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU).

Knapp die Hälfte der Unternehmen hat durch die Einführung strukturierter Prozesse die Vorschriften des Entgelttransparenzgesetzes in der betrieblichen Praxis umgesetzt; annähernd die Hälfte sieht die Implementierung solcher Prozesse als nicht notwendig an. „Wer die Vorgaben des neuen Gesetzes vollumfänglich eingeführt hat, hat einen hohen Arbeitsaufwand investieren müssen, um dann festzustellen, dass die große Welle an Auskunftsverlangen ausbleibt“, fasst BVAU-Präsident Alexander Zumkeller die Ergebnisse der Umfrage unter seinen Mitgliedern zum Umgang mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz in der betrieblichen Praxis zusammen.

Mitarbeitern aus dem Tarifbereich wollen Auskunft

„Wenn überhaupt Auskunftsverlangen gestellt werden, kommen diese von Mitarbeitern aus dem eigentlich vergütungstechnisch gut strukturierten und transparenten Tarifbereich“, ergänzt BVAU-Vizepräsident Prof. Dr. Rupert Felder. „Das ist ungewöhnlich, differenzieren doch Tarifverträge heute in keinem Fall mehr zwischen Frauen und Männern. Und nicht zu vergessen: der Betriebsrat bestimmt bei Eingruppierung oder zu den Entlohnungsgrundsätzen mit.“

Lohndiskriminierung muss bekämpft werden

Mehr als die Hälfte aller befragten Unternehmen haben noch gar kein Auskunftsverlangen nach dem Entgelttransparenzgesetz bearbeiten müssen. In Unternehmen bis 500 Beschäftigten liegt diese Quote bei 100 %. „Die im neuen Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung des Gesetzes durch den Gesetzgeber sollte diese ersten, aber auch alle weiteren Erfahrungen der betrieblichen Praxis berücksichtigen“, empfiehlt BVAU-Präsident Alexander Zumkeller und meint weiter: “Vermeintliche Lohndiskriminierung muss an den Ursachen bekämpft und nicht an den Symptomen kuriert werden.“

(BVAU, PM vom 19.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank