21.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Erste Erfahrungen mit der E-Bilanz

Beitrag mit Bild

Die E-Bilanz in der Praxis: Ein großer Erfolg oder besteht Nachbesserungsbedarf?

Mit der Einführung der E-Bilanz wollte die Finanzverwaltung ihre papierbasierten Verfahren bei der Veranlagung von Gewinneinkünften durch elektronische Prozesse ablösen, die Kosten des Veranlagungssystems senken und ihr Risikomanagement ausbauen. Mit Erfolg?

In der Rückschau auf das Veranlagungsjahr 2013 ergibt sich durchaus ein positives Zwischenergebnis der E-Bilanz, denn sowohl die von der Finanzverwaltung aufgebaute technische Infrastruktur als auch die Taxonomien haben sich für mehr als 2 Millionen Datensätze als praxistauglich erwiesen. Allerdings entsprechen der Datenumfang und Informationsgehalt nicht den Anforderungen und Erwartungen der Finanzverwaltung, die hierauf bereits reagiert und mittelfristig eine stetige Ausweitung des Mindestumfangs plant. Die Länderfinanzverwaltungen haben auf die Verfehlung ihrer Transparenz- und Effizienzsteigerungsziele bereits mit umfangreichen Vorgaben an die Veranlagungsstellen reagiert und werden mittelfristig auch den Mindestumfang der Datensätze stetig ausweiten.

Weitere Praxiserfahrungen mit der E-Bilanz finden Sie im Fachbeitrag „Erste Praxiserfahrungen mit und verbleibender Anpassungsbedarf bei der E-Bilanz“ von StB Dr. Andreas Kowallik in DER BETRIEB, Heft Nr. 03 vom 22.01.2016, S. 133 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1164929.


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


28.11.2023

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024.

weiterlesen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Meldung

©Poca Wander Stock/istockphoto.com


28.11.2023

Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Etwa jedes achte Unternehmen (12 %) in Deutschland nutzt künstliche Intelligenz (KI) – am häufigsten im Controlling oder in der Finanzverwaltung.

weiterlesen
Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Meldung

©dogfella/123rf.com


27.11.2023

Zahlungen von 1,3 Mio. sind kein steuerfreies Trinkgeld

Geldgeschenke von sehr hohem Wert oder die einem Arbeitsentgelt entsprächen, sind nicht als steuerfreies Trinkgeld zu klassifizieren.

weiterlesen
Zahlungen von 1,3 Mio. sind kein steuerfreies Trinkgeld

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank