Mit der Einführung der E-Bilanz wollte die Finanzverwaltung ihre papierbasierten Verfahren bei der Veranlagung von Gewinneinkünften durch elektronische Prozesse ablösen, die Kosten des Veranlagungssystems senken und ihr Risikomanagement ausbauen. Mit Erfolg?
In der Rückschau auf das Veranlagungsjahr 2013 ergibt sich durchaus ein positives Zwischenergebnis der E-Bilanz, denn sowohl die von der Finanzverwaltung aufgebaute technische Infrastruktur als auch die Taxonomien haben sich für mehr als 2 Millionen Datensätze als praxistauglich erwiesen. Allerdings entsprechen der Datenumfang und Informationsgehalt nicht den Anforderungen und Erwartungen der Finanzverwaltung, die hierauf bereits reagiert und mittelfristig eine stetige Ausweitung des Mindestumfangs plant. Die Länderfinanzverwaltungen haben auf die Verfehlung ihrer Transparenz- und Effizienzsteigerungsziele bereits mit umfangreichen Vorgaben an die Veranlagungsstellen reagiert und werden mittelfristig auch den Mindestumfang der Datensätze stetig ausweiten.
Weitere Praxiserfahrungen mit der E-Bilanz finden Sie im Fachbeitrag „Erste Praxiserfahrungen mit und verbleibender Anpassungsbedarf bei der E-Bilanz“ von StB Dr. Andreas Kowallik in DER BETRIEB, Heft Nr. 03 vom 22.01.2016, S. 133 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1164929.