21.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Erste Erfahrungen mit der E-Bilanz

Beitrag mit Bild

Die E-Bilanz in der Praxis: Ein großer Erfolg oder besteht Nachbesserungsbedarf?

Mit der Einführung der E-Bilanz wollte die Finanzverwaltung ihre papierbasierten Verfahren bei der Veranlagung von Gewinneinkünften durch elektronische Prozesse ablösen, die Kosten des Veranlagungssystems senken und ihr Risikomanagement ausbauen. Mit Erfolg?

In der Rückschau auf das Veranlagungsjahr 2013 ergibt sich durchaus ein positives Zwischenergebnis der E-Bilanz, denn sowohl die von der Finanzverwaltung aufgebaute technische Infrastruktur als auch die Taxonomien haben sich für mehr als 2 Millionen Datensätze als praxistauglich erwiesen. Allerdings entsprechen der Datenumfang und Informationsgehalt nicht den Anforderungen und Erwartungen der Finanzverwaltung, die hierauf bereits reagiert und mittelfristig eine stetige Ausweitung des Mindestumfangs plant. Die Länderfinanzverwaltungen haben auf die Verfehlung ihrer Transparenz- und Effizienzsteigerungsziele bereits mit umfangreichen Vorgaben an die Veranlagungsstellen reagiert und werden mittelfristig auch den Mindestumfang der Datensätze stetig ausweiten.

Weitere Praxiserfahrungen mit der E-Bilanz finden Sie im Fachbeitrag „Erste Praxiserfahrungen mit und verbleibender Anpassungsbedarf bei der E-Bilanz“ von StB Dr. Andreas Kowallik in DER BETRIEB, Heft Nr. 03 vom 22.01.2016, S. 133 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1164929.


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht