• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 15 verschiebt sich

22.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 15 verschiebt sich

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Rechnungslegungsstandard IFRS 15 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen (Revenue from Contracts with Customers) soll die zahlreichen bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenzuführen und Grundprinzipien für jegliche Umsatztransaktionen aufstellen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat jetzt einen neuen Entwurf zum IRFS 15 veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, den Erstanwendungszeitpunkt für IFRS 15 um ein Jahr zu verschieben. Danach soll IFRS 15 auf Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll, wie die Wirtschaftsprüferkammer mitteilte.

Neuer Entwurf mit Musterbeispielen

Hauptgrund für die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts ist, dass das IASB einen zusätzlichen Entwurf veröffentlichen möchte, welcher neben weiteren Klarstellungen auch Beispiele enthalten wird, die die Anwendung der Standards erleichtern sollen. Insbesondere Unternehmen dürften damit aufatmen. Der neue IFRS 15 -Standard enthält eine Vielzahl an Detailregelungen und zusätzlich erforderliche Anhangangaben, deren Umsetzung aufwändig und zeitintensiv ist.

(WPK / IASB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank