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22.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 15 verschiebt sich

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Der Betrieb

Der Rechnungslegungsstandard IFRS 15 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen (Revenue from Contracts with Customers) soll die zahlreichen bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenzuführen und Grundprinzipien für jegliche Umsatztransaktionen aufstellen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat jetzt einen neuen Entwurf zum IRFS 15 veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, den Erstanwendungszeitpunkt für IFRS 15 um ein Jahr zu verschieben. Danach soll IFRS 15 auf Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll, wie die Wirtschaftsprüferkammer mitteilte.

Neuer Entwurf mit Musterbeispielen

Hauptgrund für die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts ist, dass das IASB einen zusätzlichen Entwurf veröffentlichen möchte, welcher neben weiteren Klarstellungen auch Beispiele enthalten wird, die die Anwendung der Standards erleichtern sollen. Insbesondere Unternehmen dürften damit aufatmen. Der neue IFRS 15 -Standard enthält eine Vielzahl an Detailregelungen und zusätzlich erforderliche Anhangangaben, deren Umsetzung aufwändig und zeitintensiv ist.

(WPK / IASB / Viola C. Didier)


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