18.02.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2022

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2022 hat am 17.02.2022 den Deutschen Bundestag passiert. Die ERP-Programme gehören zu den schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung.

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Auf der Grundlage des ERP-Wirtschaftsplangesetzes für das Jahr 2022 können kleine und mittlere Unternehmen von einer deutlich aufgestockten Förderung bei der Kredit- und Beteiligungskapitalfinanzierung profitieren.

ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und verbessert

Um kleine und mittlere Unternehmen auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie besonders wirkungsvoll aus der Krise zu begleiten, wurde die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme zum Beginn des Jahres 2022 vereinfacht und verbessert.

Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung: Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen.

KfW-Förderkredit für große Unternehmen

Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro steht der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen Konditionen zur Verfügung. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 % für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern. Durch die Einführung des sogenannten negativen Bankeneinstands können bereits seit dem 01.07.2021 Endkreditnehmerzinsen ab 0,01 % angeboten werden.

Hintergrund zum ERP-Wirtschaftsplangesetz

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus den Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe. Zudem trägt sie zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei.


BMWK vom 17.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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