• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ERP-Sondervermögen: 760 Millionen für den Mittelstand

29.09.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

ERP-Sondervermögen: 760 Millionen für den Mittelstand

Beitrag mit Bild

Mittelstand und Freiberufler winken zinsgünstige Finanzierungen in Milliardenhöhe.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 eingebracht. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz sollen 760,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und Angehörige der freien Berufe könnten künftig zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro erhalten. Wie die Bundesregierung erläutert, sollen die ERP-Finanzierungshilfen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Förderungsbeträge könnten auch für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt werden.

(Deutscher Bundestag (hib) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)